Autor Thema: Wie soll ich mir gegenüber der Fehler verhalten?  (Gelesen 5383 mal)

Gästchen

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Wie soll ich mir gegenüber der Fehler verhalten?
« am: Januar 25, 2006, 10:49:49 Vormittag »
In der Anschrift des AG stimmt die Hausnummer NICHT.


Frau xx trat am xx als XLehrling in meiner xx ein. Nach Abschluss der Lehre als xx in meiner Firma, wurde sie am XX als Vollzeitkraft übernommen und hatte diese Stelle bis xx inne.
xx arbeitet als leitende erste xx mit großem Engagement und trug so durch aktive Beiträge zur erfolgreichen Entwicklung der xx bei. Die zeigt selbst fundierteste Kenntnisse und vermittelte diese in pädagogisch hervorragend konsequenter Wiese der Lehrlingsausübung auf folgenden Gebieten in xx:
... etliche Gebiete werden nun aufgeszählt ...
XX nahm alufend an Fortbildungveranstaltungen zu oben angeführten Arbeitstechniken teil um ihr äußerst umfangreiches medizinisches Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.
Aktiv nahm xx am Management teil und erarbeitete viele Vorschläge zur Verbesserung, der Organisation der Arbeitsweise, die sofort und mit erfolg realisiert werden konnten.
xx war aufgrund ihrer Führungsqualitäten als Vorgesetztes anerkannt und beliebt. Sie verhielt sich dem Personla gegenüber stets offen und kollegial, verstand es aber dennoch, sich in schwierigen Situationen durchzusetzten und die Mitarbeiter zu optimalen Arbeitseinsatz zu bewegen. Bei den Kunden war xx durch ihre Feundlichkeit und ihr Einfühlungsvermögen äußerst beliebt.
Ich war mit ihrer LEistung jederzeit und in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
XX verläßt meine xx auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sehr, eine so wichtige und schwer ersetzbare leitende Mitarbeiterin verlieren zu müssen. Ich danke xx fpr ihre engagierte Mitarbeit in meiner xx. Für die langjährige wertvolle Mitarbeit sind wir xx zu Dank verpflichtet.
Auf ihrem weiterm Berufs- und Lebensweg wünsche ich xx alles Gute.
Viel Glück und Erfolg.


So und nu? Gute Lust hätte ich ja die Fehler alle rot anzustreichen und zurückzuschicken ... macht man das ... oder soll man darübner hinwegsehen ... aber ich habe doch ein Recht darauf ein ordentliches Arbeitszuegnis zu erhalten. Wie verhalte ich mich korrekt bzw. was soll ich als Anführungen schreiben warum mir das Zeugnis nicht passt.

Und wie ist es im allgemeinen geschrieben?

Sage schon mal vorab DANKE.

Gruß Gästchen

Klaus Schiller

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Wie soll ich mir gegenüber der Fehler verhalten?
« Antwort #1 am: Januar 26, 2006, 01:06:46 Vormittag »
Natürlich wäre es inakzeptabel, wenn das Zeugnis tatsächlich die hier vorhandenen Rechtschreibfehler aufweist ("in pädagogisch hervorragend konsequenter Wiese...nahm alufend an Fortbildungveranstaltungen teil ... die sofort und mit erfolg realisiert werden konnten... xx war aufgrund ihrer Führungsqualitäten als Vorgesetztes anerkannt und beliebt"). Denn Rechtschreibfehler und stilistische Mängel schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte.

Zum Zeugnistext selbst sind ganz ohne Kenntnis des Berufes und der  konkreten Aufgaben von meiner Seite leider  keine Einschätzungen möglich. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Gästchen

  • Gast
upss das hab ich ja ganz verschwiegen
« Antwort #2 am: Januar 26, 2006, 12:01:41 Nachmittag »
Danke für die schnelle Antwort Herr Schiller.

Vor lauter richtig abschreiben der Fehler die sich so im Orginal befinden wie hier geschrieben, hab ich den Beruf ganz unterschlagen,
es handelt sich hier um den Beruf einer Arzthelferin.
Das Zeugnis wurde man glaubt es kaum von einem Arzt geschrieben bzw. diktiert.

Gästchen

  • Gast
Wie soll ich mir gegenüber der Fehler verhalten?
« Antwort #3 am: Januar 26, 2006, 12:16:50 Nachmittag »
Hier noch der fehlenden Teile.

... Sie zeigte selbst dundierteste Kenntnisse und vermittelte diese in pädagogisch hervorragend konsequenter Wiese der Lehrlingsausbildung auf goldenden Gebieten der allgemeinätzlichen Praxis:

Ärztliches Abrechnungsweceh (GoÄ und EBM ), Einsatz von EDV im ärztlichen Abrechnungswesen und Schriftverkehr, ärztlicher Schriftverkehr nach Diktat, Laboruntersuchungen mit Blutabnahmen (kl. Blutblind, Urinsediment und Arbeiten mit dem Mikroskop), intramuskuläre Injektionen, Anlegen von Verbänden einschl. Kleiner Gipsverbände Betreuung des sonographischen Arbeitsplatzes, eigenständiges Durchführen von Ruhe - EKG und Assistenz ei Belastungs - EKG, Assistenz bei rektoskopischen UNtersuchungen, eigenständiges Durchführen von Interfernezstrom-Saugmassage und Iontophorese, eigenständigest Durchführen von spirometrischen Untersuchungen und Inhaltaionen, Erkennen von Notfallsituationen und adäquates Reagieren im Zusammenwirken mit dem Arzt.
xx nahm laufend an Fortbildungsveranstaltungen ...

gast

  • Gast
Wie soll ich mir gegenüber der Fehler verhalten?
« Antwort #4 am: Januar 26, 2006, 12:20:49 Nachmittag »
Kann man auch verlangen das man mit Frau angesprochen wird und nicht mit Frl. das auch eher dem Alter entspricht fast 30.

Klaus Schiller

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Wie soll ich mir gegenüber der Fehler verhalten?
« Antwort #5 am: Januar 27, 2006, 17:54:22 Nachmittag »
Ich beantworte Ihnen gerne konkrete Fragen, für eine Komplett-Einschätzung muss ich Sie aus Zeitgründen aber momentan leider auf den Zeugnistest (16 €) verweisen (http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php).


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