Autor Thema: Veto-Pflicht bei unkorrekten Angaben im Zeugnis?  (Gelesen 3365 mal)

Tisi07

  • Gast
Veto-Pflicht bei unkorrekten Angaben im Zeugnis?
« am: August 24, 2006, 18:20:14 Nachmittag »
Ich bin seit mehrere Jahre in einem Unternehmen als Sachbearbeiter tätig und wurde dann im Laufe der Zeit zum stellvertetenden Abteilungsleiter befördert. In diesem Unternehmen gab es jetzt eine Umstrukturierung, durch die meine Abteilung als eigenständiger Bereich aufgelöst und in eine andere Abteilung integriert wurde. Ich bin dadurch einem neuen Vorgesetzten unterstellt und meine Position als stellv. Abteilungsleiter wurde wieder in eine normale Sachbearbeiter-Position umgewandelt.
Auf eigenen Wunsch habe ich nun ein Zwischenzeugnis erhalten. In dem mich folgendes irritiert:

1. Der Arbeitgeber erwähnt die Beförderung zum stellv. Abteilungsleiter,   schreibt aber nicht zu welchem Zeitpunkt.

2. Als Grund für die Zeugniserstellung wird angegeben "Herr xx erhält    dieses Zeugnis, da aufgrund von Umstrukturierungsmaßnamen er einem anderen Vorgesetzten unterstellt wird" (Satzaufbau gruselig!)

Die beiden Tatsachen, dass meine Abteilung aufgelöst und meine Position als stellv. Abt.-Leiter aufglöst wurden bleibt unerwähnt.
Ich weiß nun nicht so recht, was ich davon halten soll.

Meine Fragen dazu:
Das Zeugnis wurde (erst!) ca. 1 Jahr nach der Umstrukturierung ausgestellt. Liest ein Außenstehender es, hält er mich nach wie vor für einen stellv. Abt.-Leiter. Müßte ich nun Veto einlegen, da das Zeugnis nicht den Tataschen entspricht?

Liege ich falsch, wenn ich es für wichtig halte anzugeben wann es zu der Beförderung kam?

Würde die Degradierung zum Sachberbeiter unter den gegebenen Umständen einen negativen Eindruck auf Außenstehende machen?

Ich bitte dringend um Hilfe, da ich sehr verunsichert bin.
Vielen Dank!

gast

  • Gast
Veto-Pflicht bei unkorrekten Angaben im Zeugnis?
« Antwort #1 am: August 24, 2006, 19:33:43 Nachmittag »
Das Zeugnis wurde (erst!) ca. 1 Jahr nach der Umstrukturierung ausgestellt. Liest ein Außenstehender es, hält er mich nach wie vor für einen stellv. Abt.-Leiter. Müßte ich nun Veto einlegen, da das Zeugnis nicht den Tataschen entspricht?
Ja, aber das ist halb so wild, weil du ja noch im Unternehmen bist. Der Werdegang muss natürlich korrekt angegeben werden.  

Liege ich falsch, wenn ich es für wichtig halte anzugeben wann es zu der Beförderung kam?
Die Wechsel sollten genau datiert sein (TAG.MONAT.JAHR).

Würde die Degradierung zum Sachberbeiter unter den gegebenen Umständen einen negativen Eindruck auf Außenstehende machen?
Wenn sie so formliert wird ("da er einem anderen Vorgesetzten unterstellt wird"), dann leider ja." Vor allem "unterstellt" klingt nach Degradierung. Das kann man natürlich besser ausdrücken.

Tisi07

  • Gast
Veto-Pflicht bei unkorrekten Angaben im Zeugnis?
« Antwort #2 am: August 26, 2006, 11:07:52 Vormittag »
Wir könnte denn eine solche Formulierung statt "unterstellt" lauten?

gast

  • Gast
Veto-Pflicht bei unkorrekten Angaben im Zeugnis?
« Antwort #3 am: August 27, 2006, 09:25:37 Vormittag »
Heikler Fall, weil die Umstände zeugnisgerecht und glaubwürdig beschrieben werden müssen. Es sieht ja wirklich wie eine "Degradierung" aus. Vielleicht kann man das in deiner Persobnalabteilung gradebiegen. Ansonsten würde ich dich dann eher an die Profis verweisen wollen (http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php).


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