Zunächst wäre es wichtig zu wissen, wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat, da die Wertung sehr knapp ausfällt. Die Aussagen entsprechen der Note 2 - für die Gesamtnote 1 müsste das wichtige Temporaladverb „stets" direkt vor dem Zufriedenheitsgrad positioniert sein („pünktlich stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“)
Es fehlen aber zu erwartende Aussagen zu Fähigkeiten (z.B. Analysevermögen, Belastbarkeit) und zum Erfolg (z.B. Qualität, Quantität). Zudem wirkt das Zeugnis unstrukturiert, die Leistungszusammenfassung sollte z.B. am Ende des Leistungsteils stehen, da sie die Einzelwertungen abschließend zusammenfasst.
Das Zeugnis enthält zudem Auffälligkeiten, die in der Summe abwertend wirken können; herzu zählen u.a.:
Die Aussage „wir bedanken uns“ (statt „wird danken ihr/ihm“) wird in der Zeugnissprache generell eher abwertend verstanden. Diese Formulierung ist reflexiv („sich bedanken“) und beschreibt keine Interaktion. Anders verhält es sich bei der Aussage „wir danken ihr/ihm“, in der dem Gegenüber aktiv Dank entgegengebracht wird. Und auch auf den Glückswunsch sollte verzichtet werden, da er negativ für Beurteilte ausgelegt werden könnte (benötigt Glück zum beruflichen (privaten) Weiterkommen, die Leistungen allein reichen dafür nicht aus).
Auch Rechtschreibfehler wirken abwertend („seine gute Teamfähigkeit erleichterten ihm…“)
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php