Autor Thema: Zeugnis nach Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages  (Gelesen 2671 mal)

Heinz

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Zeugnis nach Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages
« am: Dezember 22, 2005, 08:10:31 Vormittag »
Ich habe einige Fragen zu meinem Zeugnis.
Ich war an einer Universität als Mechaniker in einer von 2 Arbeitsgruppen beschäftigt. Bin aber öfters in die andere Gruppe mit einbezogen worden. Hauptsächlich war ich für den Aufbau und Betrieb von Motorenprüfständen zuständig. Ab und zu habe ich aber auch an Werkzeugmaschinen gearbeitet. Ich habe nun mein Zeugnis bekommen und finde einige Passagen doppeldeutig. Können Sie mir helfen.

Herr XXX konnte sich im Laufe seiner Beschäftigung bei uns mit vielen Besonderheiten der kleinvolumigen Zweitaktmotoren und der anspruchsvollen Messtechnik vertraut machen. Die beschrieben Aufgaben wurden von ihm stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.
Herr XXX hat das Institut für YYY nach Ende eines befristeten Arbeitsvertages verlassen. Für seine persönliche und berufliche Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.

Was bedeute die Formulierung in Note?

Dann noch:
Herr XXX konnte nach der Einarbeitungszeit und in Absprache mit den zuständigen Assistenten Experimente am Prüfstand selbstständig durchführen. Seine Kenntnisse im Umgang mit windowsbasierenden Computern waren dabei eine große Hilfe.
und
Bei Engpässen in der benachbarten Arbeitsgruppe fertigte oder änderte er zeitweise die Vesuchsteile seiner Experimente an unseren Werkzeugmaschinen.

Was hat das zu bedeuten?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen schon im Voraus
Gruß

Klaus Schiller

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Zeugnis nach Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages
« Antwort #1 am: Dezember 22, 2005, 21:31:32 Nachmittag »
Herr XXX konnte nach der Einarbeitungszeit und in Absprache mit den zuständigen Assistenten Experimente am Prüfstand selbstständig durchführen. Seine Kenntnisse im Umgang mit windowsbasierenden Computern waren dabei eine große Hilfe. Bei Engpässen in der benachbarten Arbeitsgruppe fertigte oder änderte er zeitweise die Vesuchsteile seiner Experimente an unseren Werkzeugmaschinen.
Die Aussagen sind nur beschreibend, nicht wertend, so dass hier keine Note vergeben werden kann:

"...konnte sich im Laufe seiner Beschäftigung bei uns mit ... vertraut machen"
Dies passt eher zu einem Praktikumszeugnis.

Die beschrieben Aufgaben wurden von ihm stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.

Die sind die Leistungs- (Note 2) und die Verhaltenszusammenfassung (Note 1), allerdings wirken passive Formulierungen ("wurden ausgeführt") immer undynamisch (=fehlendes Engagement).

Da Sie das Zeugnis nur auszugsweise zitieren, ist nicht erkennbar, ob wichtige wertende Aussagen zum Engagement, zu Fähigkeiten (z.B. handwerkliches Geschick), zum Wissen, zur Arbeitsweise (z.B. Effizienz, Sorgfalt) und zum Erfolg (z.B. Qualität) fehlen oder nicht. Letztlich entscheidet immer der Gesamteindruck eines Zeugnisses.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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