Autor Thema: Zeugnis zu knapp formuliert ? Bitte um Einschätzung  (Gelesen 3569 mal)

GreyGross

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Zeugnis zu knapp formuliert ? Bitte um Einschätzung
« am: September 09, 2005, 10:21:30 Vormittag »
Hallo,

Hier folgendes Arbeitszeugnis was ich als Softwareentwickler in einer IT Firma nach 3,5 jahren erhalten hab.

Zeugnis für Herrn Felix V.

Herr Felix V., geb. 01.01.1900, war vom 01.10.2001 bis 28.02.2005 in unserem Unternehmen als Softwareentwickler tätig.
   
Im Rahmen seines Einsatzes in unserer Abteilung Anwendungsentwick-lung, arbeitete Herr V. sowohl teambezogen als auch eigenverantwortlich u.a. in den folgenden Projekten und mit den aufgeführten Entwicklungswerkzeugen:    
• Add-on Entwicklung für eine Preisinformationsanwendung (Firmenname). Als Entwicklungstool kam Microsoft Excel 7.0 unter Verwendung von Visual Basic zum Einsatz.    
• e-Health Client Software (Programmname), mit IBM Eclipse 2.0 als Entwicklungstool, unter Verwendung von Java.    
• Client-Software-Entwicklung (Firmenname). Entwicklung eines Nachrichten Informationssystems mit Borland C++Builder 5.0 als Werkzeug, unter Verwendung von Borland C++    
• Unix Server Applikationsentwicklung (Webclient moneyline telerate). Als Entwicklungstool, UltraEdit und G++ bzw. GCC Compiler unter Vewendung von C++ für ein Börsenkurs-Informationssystem    
• Content Management System Programmname (Firmenname). Entwicklung und Migration des Systems beim Kunden. Als Entwicklungstool kam IBM Eclipse 2.0 unter Verwendung von WebObjects und Java zum Einsatz.    
• CMS Collaboration (Firmenname). Integration in das Teamsite 6 Migration Project. Als    
Entwicklungswerkzeug, UltraEdit und IBM Eclipse 3.0 unter Verwendung von Pearl, HTML, JSP (JDK/J2EE).    
• Entwicklung eines ERP-Systems (Firmenname). Als Entwicklungsumgebung kam MS Visual Studio .NET 2003 unter Verwendung von C# zum Einsatz.
   
Wir lernten Herrn V. als einen kooperativen und sehr zuverlässigen Mitarbeiter kennen, der über eine gute Lern-und Arbeitsmotivation verfügt. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er stets mit großer Sorgfalt und Genauigkeit und somit zu unserer vollsten    Zufriedenheit.    
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.
   
Herr V. verließ uns im Februar 2005 auf eigenen Wunsch, um das Studium der Medientechnik in Hamburg aufzunehmen. Wir bedauern diesen Schritt sehr, wünschen ihm aber für seinen weiteren Berufs-und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.
    
Bremen den 15.03.2005
    
Firmenname
   
(xyz, Geschäftsführer)

Klaus Schiller

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Zeugnis zu knapp formuliert ? Bitte um Einschätzung
« Antwort #1 am: September 12, 2005, 06:00:47 Vormittag »
Die Leistungszusammenfassung („zu unserer vollsten Zufriedenheit“) verweist auf die Gesamtnote 2+. Für eine mehr als dreijährige Tätigkeit ist der Leistungsteil aber viel zu knapp und pauschal.

Zu den wichtigsten Leistungskriterien eines Softwareentwicklers zählen vor allem die (Analyse-) Fähigkeiten und das EDV-Wissen. Eine sehr gute Bewertung der Fähigkeiten kann z.B. lauten:
„…Hervorzuheben ist seine weit überdurchschnittliche Fähigkeit zu exaktem, analysierendem Denken, die er im Rahmen der Softwareentwicklung bei der Analyse der betrieblichen Prozesse und Rahmenbedingungen, aber auch bei der Beseitigung auftretender Probleme im Zuge der Programmierung eindrucksvoll unter Beweis stellte. So gelang es ihm, auch in sehr komplexen Fällen optimale Softwarelösungen zu entwickeln“.

Auch auf den Erfolg der Entwicklungsarbeit geht das Zeugnis nicht ein. Die Lern- und Arbeitsmotivation wird eigentlich nur bei Auszubildenden bewertet. Zu den weiteren Auffälligkeiten zählen u.a., dass sowohl der obligatorische Dank fehlt wie auch das wichtige Adverb „weiterhin (viel Erfolg)“, der Erfolg also bislang ausgeblieben zu sein scheint. Ein Zeugnis sollte zudem immer auf den letzten Arbeitstag datiert sein und nicht verspätet ausgestellt werden. Dies gilt in der Regel als Hinweis auf Streit, der die Zeugnisausstellung verzögerte.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Klaus Schiller

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Zeugnis zu knapp formuliert ? Bitte um Einschätzung
« Antwort #2 am: September 12, 2005, 06:01:58 Vormittag »
Die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit fasst die Einzelwertungen zu einer Gesamtnote zusammen; hier: Gesamtnote 2 („gut“). Die Aussage „keinen Anlass zu Beanstandungen" ist eigentlich Bestandteil einer unterdurchschnittlichen Verhaltenssaussage
(„Das Verhalten gegenüber ... war ohne Beanstandungen“ – also im Umkehrschluss auch ohne Lob, Note 4).  Die Aussage macht also die Gesamtnote 2 unglaubwürdig.


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