Autor Thema: Zeugnis  (Gelesen 3548 mal)

Gast06

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Zeugnis
« am: Januar 03, 2006, 15:07:06 Nachmittag »
Nachdem ich 3 Jahre für eine Praxis tätig war, habe ich fristgerecht sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt.
Wie lange kann sich mein ehemaliger Arbeitgeber mit dem Ausstellen des Arbeitszeugnisses Zeit lassen?
Bin ich verpflichtet mich schriftlich bei ihm zu melden, um an das Zeugnis zu erinnern?

Klaus Schiller

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Zeugnis
« Antwort #1 am: Januar 03, 2006, 20:48:40 Nachmittag »
Ich verweise Sie auf unserer Rubrik "Häufige Fragen" (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php):

Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Eine Regelfrist gibt es nicht. In Normalfällen sollten zwei Wochen ausreichend sein. Eine längere Erstellzeit wird man dem Arbeitgeber zubilligen müssen, wenn sich das Zeugnisaufkommen aufgrund von Massenentlassungen bzw. Rationalisierungen erhöht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d.h. der Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe z.B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurück erhalten. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I BGB).

Ein Muster für eine Zeugnisanforderungn finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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