Autor Thema: Zeugnis  (Gelesen 5327 mal)

Monika

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Zeugnis
« am: August 10, 2005, 16:05:03 Nachmittag »
Ich habe zwei Versionen eines Zeugnisses, könnt ihr mir sagen, in wieweit die zweite Version, der ersten Version gegenüber abgewertet wurde? Es sind ja meistens die "kleinen" Worte, welche die Note ausmachen.

Vielen Dank im Voraus:

Version1:
Sie hat ihre Position stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen.

Frau...entwickelte sehr viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Aufgaben durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei deren Realisation den entscheidenden Beitrag zu leisten. Auch in schwierigen Situationen, zeigte sie sich stets flexibel und souverän.

Sie erledigte ihre Aufgaben stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit und
zeigte bei der Aufgabenerledigung außergewöhnlichen Einsatz und hervorragende Leistungen, die in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden haben.

Wegen ihrer stets verbindlichen, vorbildlichen und hilfsbereiten Art war Frau... ihren Vorgesetzten eine sehr wertvolle Stütze und den Kollegen eine äußerst geschätzte Partnerin.

Version2:
Sie hat ihre Position stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen.

Frau... entwickelte viel Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Aufgaben durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei deren Realisation den entscheidenden Beitrag zu leisten. Auch in schwierigen Situationen, zeigte sie sich flexibel und souverän.

Sie erledigte ihre Aufgaben mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit und
zeigte bei der Aufgabenerledigung außergewöhnlichen Einsatz und hervorragende Leistungen, die in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden haben.

Wegen ihrer stets verbindlichen, vorbildlichen und hilfsbereiten Art war Frau... ihren Vorgesetzten eine wertvolle Stütze und den Kollegen eine äußerst geschätzte Partnerin.

Klaus Schiller

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Zeugnis
« Antwort #1 am: August 11, 2005, 06:01:24 Vormittag »
Es handelt sich um Textbausteine, die Sie auch in unserer Datenbank finden. Hier zu ist anzumerken: ein Zeugnis, das aus aneinander gereihten Textbausteinen besteht, ist generell keine Auszeichnung. So ist z.B. anhand der zu pauschalen Leistungsbewertung nicht zu erkennen, welchen Beruf Sie überhaupt ausüben.

Letztlich entscheidet immer der Gesamteindruck eines Zeugnisses und nicht die strikte Verwendung von Einser-Bausteinen. Es ist also z.B. auch nicht erforderlich, dass vor jedem Attribut ein Temporaladverb (stets, jederzeit, immer) positioniert ist. Dies wäre schon aus stilistischen Gründen nicht zu empfehlen.

Was die Aussage „in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden“ betrifft:
Zum einen ist die überflüssig, da beide Zeugnisversionen bereits eine Leistungszusammenfassung enthalten („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, Note 1)
Zum anderen gibt es bei der Bewertung der Anerkennung eine seltene Ausnahme in der Positivskala, die wie folgt gegliedert ist:

Note 1: Seine Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
Note 2: Seine Leistungen haben unsere volle Anerkennung gefunden.
Note 3. Seine Leistungen verdienen unsere ganze Anerkennung.

In diesem und einigen anderen Punkten wirkt die erste Version also übertrieben.  


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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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