Autor Thema: Zeugnis für mitarbeitende Gesellschafterin/Familienbetrieb  (Gelesen 4722 mal)

Deutschländer

  • Gast
Zeugnis für mitarbeitende Gesellschafterin/Familienbetrieb
« am: Juli 31, 2007, 22:34:02 Nachmittag »
Weil es in der Familie Probleme gibt möchte ich mir gerne ein Zwischenzeugnis schreiben.

Ich bin mitarbeitende Gesellschafterin.

Was ist hier zu beachten ?
Ich finde nicht die richtige Formulierung

Steffen69

  • Gast
Zeugnis für mitarbeitende Gesellschafterin/Familienbetrieb
« Antwort #1 am: August 01, 2007, 02:42:59 Vormittag »
Also da gibt es zwei Möglichkeiten: Du kaufst dir die Fachliteratur für die Personalwirtschaft (keine dünnen "Ratgeber" vom Grabbeltisch) und ackerst sie durch - oder du beauftragst einen "Ghostwriter", also jemand, der dir das Zeugnis nach deinen Vorgaben erstellt. Hier mal ein Beispiel: http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php

Maggy

  • Gast
Zeugnis für mitarbeitende Gesellschafterin/Familienbetrieb
« Antwort #2 am: August 01, 2007, 12:43:15 Nachmittag »
Worum genau geht es dir? Dass du Mitgesellschafterin bist? Dass es einen Familienbetrieb ist? Dass es Probleme gibt? Welche "richtige Formulierung" suchst du?

gast

  • Gast
Zeugnis für mitarbeitende Gesellschafterin/Familienbetrieb
« Antwort #3 am: August 03, 2007, 14:36:12 Nachmittag »
Es geht mir um den Umstand allgemein.

Ich schreibe mir das Zeugnis ja selber.

Soll ich es in der "Ich" Form schreiben, also eine Art Arbeitsbeschreibung, oder so als hätte mich jemand anderes beuarteilt, was als Gesellschafterin ja eigentlich quatsch ist....

Steffen69

  • Gast
Zeugnis für mitarbeitende Gesellschafterin/Familienbetrieb
« Antwort #4 am: August 05, 2007, 14:59:32 Nachmittag »
Das ist ja mal eine fantastische Idee, sich ein eigenes Zeugnis auszustellen.
 
Zitat
"Ich bin sehr motiviert und kann hervorragend organisieren. Ich bin mit mir stets außerordentlich zufrieden. Mein Verhalten mir gegenüber ist vorbildlich. Ich bedaure mein Ausscheiden sehr, da das Unternehmen mit mir eine Leistungsträgerin verliert"...


Sehr objetiv :lol: Aber mal im Ernst, this is Germany, ein Zeugnis ist kein Bewerbungsschreiben, sondern eine offizielle Urkunde. Arbeitgeber bekommen natürlich keine Zeugnisse. Ich nehme aber an, es geht um eine GmbH? Denn GmbH-Geschäftsführer sind offiziell Angestellte, auch wenn Sie an der Firma beteiligt sind.  Für einen Mitgesellschafter erstellt sie der, der mehr Anteile innehat. Wenn es diese Person nicht gibt, dann gibt es auch keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Deuschländer

  • Gast
Zeugnis für mitarbeitende Gesellschafterin/Familienbetrieb
« Antwort #5 am: August 06, 2007, 10:59:09 Vormittag »
Richtig, es handelt sich um eine GmbH.
Ich bin allerdings nicht Geschäftsführerin sondern Gesellschafterin mit 50 % Anteil an der Firma.

Tja, und nun ?
Also kein Zeugnis ...

Mike

  • Gast
Zeugnis für mitarbeitende Gesellschafterin/Familienbetrieb
« Antwort #6 am: August 07, 2007, 14:27:52 Nachmittag »
Niemand ist dir weisungsbefugt (weil niemand mehr Anteile als du hat). Es kann also auch niemand bewerten, in welcher Weise und wie erfolgreich du Anweisungen befolgt hast. Du bist in rechtlichem Sinne Arbeitgeberin.

Ausnahmen sind GmbH-Geschäftsführer, die nicht (mit Mehrheitsanteil) Gesellschafter sind. Die sind Arbeitnehmer. Aber ich will nichts Falsches sagen. Stell doch mal eine Anfrage bei anwalt.de. Da erhältst du per Mail schnell eine rechtsverbindliche Auskunft, kostet aber ein paar Euro.


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