Autor Thema: Zeugnisbeurteilung  (Gelesen 3298 mal)

Petra D.

  • Gast
Zeugnisbeurteilung
« am: Juni 09, 2005, 22:02:54 Nachmittag »
Hallo wer kann mir diese Sätze beurteilen ?

...

Während ihrer Tätigkeit im Haus haben wir Frau XXX als eine sorgfältige, zuverlässige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennen gelernt.

Frau XXX war stets pünktlich und immer ehrlich.

...

Klaus Schiller

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Zeugnisbeurteilung
« Antwort #1 am: Juni 10, 2005, 14:35:47 Nachmittag »
Während ihrer Tätigkeit im Haus haben wir Frau XXX als eine sorgfältige, zuverlässige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennen gelernt.
Die Aussage bewertet die Arbeitsweise mit der Note 3. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - Urteil des LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Frau XXX war stets pünktlich und immer ehrlich.
Bei der Erwähnung bzw. besonderen Betonung von Ehrlichkeit und Pünktlichkeit kann der Eindruck entstehen, dass außer diesen Selbstverständlichkeiten keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden können (z.B. „teamorientiert, freundlich, loyal“). Pünktlichkeit kann als mangelnde Flexibilität gedeutet werden („geht pünktlich zum Feierabend"). Besser wäre ein Hinweis auf eine „pünktliche (=termingerechte) Arbeitsweise“. Üblich ist die Bescheinigung von Ehrlichkeit eigentlich nur bei Kassierertätigkeiten.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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