Autor Thema: Zeugnisformulierung  (Gelesen 3592 mal)

schnuppel

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Zeugnisformulierung
« am: Juni 11, 2005, 12:37:01 Nachmittag »
Hallo, bin Berufsrückkehrerin und habe ein einmonatiges Betriebspraktikum ohne Entgelt absolviert und dafür eine "Bescheinigung" erhalten. Wie sind die folgenden Formulierungen zu werten?
1."Zeigte ein gute Auffassungsgabe und konnte nach entsprechender Anweisung die Tätigkeiten selbständig erledigen."
2. "War in der Lage, deutlich zu entlasten."
3. "War angenehme Mitarbeiterin."
Habe heute eine Absage bekommen mit einem Aufkleber auf diesem Zeugnis: Nicht gut!
Danke im Voraus.

Klaus Schiller

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Zeugnisformulierung
« Antwort #1 am: Juni 12, 2005, 13:36:54 Nachmittag »
Hallo, bin Berufsrückkehrerin und habe ein einmonatiges Betriebspraktikum ohne Entgelt absolviert und dafür eine "Bescheinigung" erhalten.
Ein Praktikumszeugnis wird in der Überschrift auch als "Praktikumszeugnis" bezeichnet. Eine wertfreie Praktikums-"Bescheinigung" erhält man, wenn man ein Praktikum z.B. für ein Studium benötigt; es zählt dann nicht die Leistung, sondern nur die Teilnahme.

Wie sind die folgenden Formulierungen zu werten?
1."Zeigte ein gute Auffassungsgabe und konnte nach entsprechender Anweisung die Tätigkeiten selbständig erledigen."
2. "War in der Lage, deutlich zu entlasten."
3. "War angenehme Mitarbeiterin."


Diese Aussagen müssten im Zusammenhang gesehen werden und lassen sich ohne Kenntnis des gesamten Textes, insbesondere der Aufgaben, nicht bewerten. So stellt sich die Frage, ob Sie im Praktium in erster Linie Erfahrungen sammeln oder bereits ein eigenes Aufgabengebiet bearbeiten sollten.  Auf diese Punkte sollte ein Zeugnis dann auch abgestimmt sein und Ihnen z.B. fundierte Kenntisse bescheinigen, die Sie zu eigenständiger Arbeit befähigten.

Formulierungen  wie "nach entsprechender Anweisung" (=ohne Eigeninitiative) wirken auf den ersten Blick natürlich abwertend, aber bei einer nur einmonatigen Beschäftigung kann auch keine eigenständige Arbeitsweise erwartet werden. Wichtiger wären andere Aussagen, u.a. die unverzichtbare Leistungszusammenfassung oder das Verhalten gegenüber Vorgesetzeten und Kollegen. Die Zeugnissprache mit all ihren Eigenheiten gilt aber nur für ein Zeugnis, nicht für eine Bescheinigung.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Praktikums-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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