Autor Thema: Zeugnisprobleme  (Gelesen 3826 mal)

Bestatter

  • Gast
Zeugnisprobleme
« am: Juni 15, 2005, 11:09:30 Vormittag »
Hallo Herr Schiller,

ich bitte Sie freundlich, eine kurze Bewertung meines Zeugnisses zu geben.

An der Aufgabenbeschreibung bemängele ich, daß eine abwertend wirkende Unterteilung vorgenommen wurde, wobei in der täglichen Arbeit beide Bereiche gleichermaßen von mir erfüllt worden sind, je nach "Auftragslage". An den Ausführungen bemängele ich, daß keine konkrete Leistungsbeurteilung erfolgte und keine Aussagen bezüglich meines Verhaltens gegenüber Kollegen und Vorgesetzten enthalten ist. Dazu möchte ich selber einschätzen, daß dieses stets einwandfrei, sehr kooperativ und respektvoll war. Besonders erwähnenswert ist noch, daß meine Chefin im vergangenen Jahr drei Monate krank war und ich in dieser Zeit einen großen Teil ihrer Aufgaben übernommen habe: in der Betreuung der Angehörigen, in der Totenfürsorge, die Koordinierung der Arbeiten im Team uvm. all dies wird in keiner Weise erwähnt! Bitte helfen Sie mir mit Ihrer Einschätzung, wie ich weiter verhandeln kann, da ich mich mit diesem Zeugnis ungerecht beurteilt fühle. Für Ihre Mühe sage ich meinen herzlichsten Dank! Beste Grüße: Ulrich Janssen, Bremerhaven

Original-Text:
[Den nachfolgenden Ausführungen geht in Absatzpunkten eine Übersicht über meine Aufgabenbereiche voran. Diese ist auch nach einer angeforderten Korrektur unvollständig verblieben.]

"Herr Ulrich Janssen, geboren am ..., trat am 16.Februar 2004 in unser Unternehmen ein. Nach Beendigung seiner Probezeit am 15. Februar 2005 erhielt er einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.8.2005.

Zu seiner Tätigkeit in unserem Betrieb gehörten vorrangig:
[...]
Des Weiteren war Herr Janssen im verwaltungstechnischen Bereich einsetzbar:
[...]

"Herr Janssen verfügte über das sogenannte "Händchen" nicht nur im Umgang mit Verstorbenen, sondern auch im Umgang mit Hinterbliebenen. Uns wurde wiederholt bestätigt, daß er einfühlsam mit den Angehörigen umgehen konnte, sowohl bei Abholungen als auch bei der Begleitung am offenen Sarg, bei Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungen.

Die von ihm versorgten Verstorbenen waren für die Abschiednahme hervorragend vorbereitet. Herr Janssen hat diese Arbeiten mit großer Liebe zum Detail verrichtet.

Herr Janssen verfügt über detailliertes Wissen in den unterschiedlichen konfessionsspezifischen Ritualen der Bestattung und kann diese kompetent umsetzen.

Herrn Janssens Verhalten gegenüber trauernden Angehörigen war verständnisvoll und einwandfrei.

Wir trennten uns im gegenseitigen Einvernehmen zum 15.Mai 2005.

Wir wünschen Herrn Janssen für seine berufliche Zukunft viel Erfolg und für seine persönliche Laufbahn alles Gute."

Bestatter

  • Gast
nachtrag
« Antwort #1 am: Juni 15, 2005, 13:16:41 Nachmittag »
In der ersten Fassung stand noch der Hinweis: "Er arbeitete stets kundenorientiert." darauf folgte der obenstehende vorletzte Satz: Verhalten gegenüber trauernden Angehörigen...

vermute ich richtig, daß hier auch bewußt ein "beredtes Schweigen" eingebaut wurde?

Bestatter

  • Gast
Bitte dringend um Hilfe
« Antwort #2 am: Juni 16, 2005, 18:44:14 Nachmittag »
Ich bitte dringend um eine Einschätzung des Zeugnisses!!!
Was kann ich tun, wenn mein Ex-Arbeitgeber keine Änderungen vornehmen will?

Klaus Schiller

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Zeugnisprobleme
« Antwort #3 am: Juni 16, 2005, 22:43:24 Nachmittag »
Eine genaue Prüfung umfangreicher Sachverhalte bzw. ganzer Zeugnistexte ist sehr (zeit-)aufwendig. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass mir dies im Forum nicht immer möglich ist. Hierfür stehen Ihnen eigentlich unsere kostenpflichtigen Zeugnisdienstleistungen zur Verfügung (http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php).

Man kann darüber streiten, ob Wertungen wie eine bescheinigte "Liebe zum Detail" im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Verstorbenen wirklich angemessen sind.  Eindeutig ist aber, dass im Zeugnis dynamische Attribute (motiviert, engagiert) und Aussagen zur (auch psychischen) Belastbarkeit ebenso fehlen wie die unverzichtbare Leistungszusammenfassung oder Angaben zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen.

Die Beschäftigungszeit war auffallend kurz, das "gegenseitige Einvernehmen" verweist auf eine Arbeitgeberkündigung. Da der Arbeitgeber das Auscheiden nicht begründet und bedauert und Ihnen auch nicht dankt, entsteht der Eindruck einer insgesamt weit unterdurchschnittlichen Bewertung (Note 5).

Unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php finden Sie Hinweise zum Thema "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?".
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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gast

  • Gast
Zeugnisprobleme
« Antwort #4 am: Juni 17, 2005, 14:37:18 Nachmittag »
Vielen Dank Herr Schiller, ja das war ziemlich kurz und auch alles sehr ärgerlich, und wenn ich Ihnen hier berichten würde, war für meinen Arbeitsgeber die Gründe für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses (mit Aufhebungsvertrag) waren, würden Sie lachen müssen, so traurig es ist. Danke für Ihre Hinweise und die Beurteilung. Hoffe weiter auf eine Korrektur, ich habe einen Vorschlag eingereicht... Besten Dank