Das Zeugnis besteht aus Standard-Textbausteinen der Note 2, die Sie auch in unserer Formulierungs-Datenbank finden (siehe
http:// http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php).
Könnte man das Wort beharrlich negativ auffassen Wie gesagt, es handelt sich Standard-Textbausteine, diese enthalten auch das Adverb "beharrlich".
...und muss bei der Zusammenfassung "Die ihr übertragenen Arbeiten...." nicht ein stets dabeistehen. Bei einer sehr guten Gesamtnote darf das Temporaladverb nicht fehlen, daher entspricht das Zeugnis derzeit nur der Gesamtnote 2.
Ich habe ein Jahr zusammen mit einer anderen Kollegin Vertretung für die Assistentin einer Niederlassung gemacht, da ihr Arbeitsplatz nicht mehr ersetzt wurde. Müßte so etwas nicht auch im Zwischenzeugnis erwähnt sein. Zitat: Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - Urtei des BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75
Wie lange kann man ein Zwischenzeugnis reklamieren (mein Arbeitgeber hat für die Ausstellung des Zeugnisses ein Jahr gebraucht). Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile, nach denen der Berichtigungsanspruch beispielsweise nach 10 Monaten verwirkt sein kann, siehe auch
http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php, Stichwort "Korrektur". D.h. viele Monate nach Erhalt (nicht nach Ausstellung) eines Zeugnisses sind plötzliche Korrekturwünsche schwer zu begründen, zumal einem Arbeitgeber dann nicht mehr zugemutet werden kann, sich erneut mit einem schon "zu den Akten" gelegten Sachverhalt zu befassen.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php