Autor Thema: Zwischenzeugnis für die gesamte Beschäftigungsdauer?  (Gelesen 3396 mal)

Tom

  • Gast
Zwischenzeugnis für die gesamte Beschäftigungsdauer?
« am: März 11, 2007, 22:47:22 Nachmittag »
Hallo,

muss bei einem Zwischenzeugnis die GESAMTE Beschäftigungsdauer eines Mitarbeiters im Unternehmen berücksichtigt werden, oder kann es auch nur für einen limitierten Zeitraum ausgestellt werden, wie z. B. für die begrenzte Dauer eines bestimmten Vorgesetztenverhältnisses?

Vielen Dank!

Maggy

  • Gast
Zwischenzeugnis für die gesamte Beschäftigungsdauer?
« Antwort #1 am: März 12, 2007, 17:54:37 Nachmittag »
Ein Abschlusszeugnis gilt immer für die ganze Laufzeit des Arbeitsvertrages, ein Zwischenzeugnis immer nur bis zum letzten Zwischenzeugnis.
Es wird dann im Zwischenzeugnis einleitend erwähnt: "Über den Zeitraum von ... bis ... gibt (bereits) das Zwischenzeugnis vom ... Auskunft".


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Zusammenfassung der Beschäftigungsdauer bei mehreren Arbeitseinsätzen

Begonnen von stegra

1 Antworten
2259 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 09, 2012, 22:47:31 Nachmittag
von Mike
xx
Arbeitszeugnis Branche Bank , Beschäftigungsdauer in der Abteilung 2 Jahre

Begonnen von Renè

3 Antworten
4266 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 15, 2009, 03:24:04 Vormittag
von Mike
xx
Arbeitszeugnis für eintragung in die Handwerksrolle

Begonnen von Sandmann

1 Antworten
3035 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 13, 2012, 09:35:21 Vormittag
von Maggy
xx
Protokoll zum Mitarbeitergespräch (für die Personalakte)

Begonnen von Gabriela

1 Antworten
6339 Aufrufe
Letzter Beitrag April 23, 2007, 20:39:26 Nachmittag
von Demel