Autor Thema: Zwischenzeugnis - Hotel  (Gelesen 3438 mal)

Claude

  • Gast
Zwischenzeugnis - Hotel
« am: März 05, 2008, 19:17:45 Nachmittag »
Mein Zwischenzeugnis habe ich heute erhalten und mach mir etwas Sorgen..


Herr .. hat während seiner Ausbildung alle Bereiche in unserem Hotel durchlaufen und sich dabei sehr gute fachliche Kentnisse angeeignet.

Bereits nach dem 1. Ausbildungsjahr wurden von ihm, nach entsprechender Einweisung, Aufgaben eigenständig erledigt. Insbesondere gehören dazu:
-
-
-
-
(15 Punkte)

Wir haben Herrn .. als sehr aktiven und zuverlässigen in jeder Hinsicht verantwortungsbewussten Mitarbeiter kennengelernt. Seine Flexibilität und Loyalität dem Unternehmen gegenüber waren zu jeder Zeit vorbildlich. Die ihm von uns übertragenen Aufgaben, hat er stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Von seinen Kollegen, Vorgesetzten und Gästen des Hotels wurde Herr .. aufgrund seines freundlichen hilfsbereiten Wesens gleichermaßen geschätzt.


Habe heute dieses Zwischenzeugnis erhalten.
... der Satzt "stets zu unserer Zufriedenheit" beunruhigt mich..... da "vollen" oder "vollsten" fehlt, jedoch "stets" da steht.

Könnt ihr mir etwas zu diesem Zwischenzeugnis sagen?

Demel

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis - Hotel
« Antwort #1 am: März 06, 2008, 01:48:20 Vormittag »
Ist das ein Ausbildungs-Zwischenzeugnis? Oder ist die Ausbildung schon abgeschlossen, so dass das Zeugnis die Ausbildung und die anschließende Beschäftigung zusammenfasst? Das sollte nicht sein, du brauchst ein separates, vollständiges Ausbildungszeugnis, mit Aussagen zur Motivation während der Ausbildung, zu den gezeigten Fähigkeiten usw.
Und natürlich sollte ein  Zwischenzeugnis generell nicht in der Vergangenheitsform verfasst sein ("waren zu jeder Zeit vorbildlich", "wurde geschätzt")
Passivformulierungen ("wurden von ihm, nach entsprechender Einweisung,... Aufgaben erledigt") sind generell ungünstig, sie wirken sehr undynamisch. Ohnehin enthält dein Zeugnis ja auch keins der üblichen dynamischen Attribute wie engagiert, effizient, zielstrebig, einsatzbereit oder so. Mit drei Sätzen ist die Wertung ausgesprochen kurz. Der Ausdruck "stets zur Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote 4+, manchmal wird er auch als Gesamtnote 3 gedeutet. Und dann gibt es noch weitere Auffälligkeiten, wie z.B. dass die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt sind. Dann war das Verhalten den Vorgesetzten gegenüber ggf. nicht angemessen? Ich würde empfehlen, das Zeugnis komplett fachmännisch prüfen, ggf. überarbeiten zu lassen, das kannst du dann als Gegenvorschlag einreichen. Eine Analyse erhältst du hier: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php

Claude

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis - Hotel
« Antwort #2 am: März 06, 2008, 09:42:23 Vormittag »
Das ist mein Zwischenzeugnis nach zweieindhalb Jahren ;(
Ja "stets zu unserer Zufriedenheit erledigt" bedeutet die Note 3, meine Chefin meinte jedoch das wäre die
Note 2! Aber das ist doch niemals eine zwei. ;(

Was ist eigentlich mit dem Satz "Wir haben Herrn .. als sehr aktiven und zuverlässigen in jeder Hinsicht verantwortungsbewussten Mitarbeiter kennengelernt."
negaiv oder positiv?

Sonido

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis - Hotel
« Antwort #3 am: März 06, 2008, 11:48:22 Vormittag »
Es gibt ein Urteil des LAG Hamm, das besagt, dass "wir haben kennen gelernt" in Wahrheit bedeutet "eigentlich ist er aber nicht so". Das liegt daran, dass man im normalen Sprachgebrauch diese Redewendung nur als gegenteilige Stellungnahme verwendet. Also z.B. Person A: "Er ist faul und verantwortungslos". Person B: "Also wir haben ihn als aktiv und verantwortungsbewusst kennen gelernt". Das ist in Zeugnissen nicht negativ gemeint, aber  es die Aussage ist aufgrund ihrer Missverständlichkeit heute unüblich.

Hier das ganze Urteil:
Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99

Ich würde aber auch raten, das Zeugnis professionell checken zu lassen, bevor zu reklamierst. 


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