Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Das Zeugnis ist in der Tat sehr knapp, vor allem fehlt der komplette Verhaltensteil sowie der Schlussteil mit Beendigungsgründen, Dank und Zukunftswünschen. Die Einzelwertungen entsprechen mehrheitlich der Note 3, die Gesamtnote ist eine (daher nur bedingt glaubwürdige) 2.
Wenn das Ausscheidungsdatum schon feststeht, wird eigentlich kein Zwischenzeugnis ausgestellt, sondern ein „Vorläufiges Abschlusszeugnis“, nach dem Ausscheiden folgt dann das endgültige „Abschlusszeugnis“.
Was die Nennung konkreter Projekte angeht, möchte ich Sie auf ein Urteil des BAG verweisen: Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php