Das Zeugnis beinhaltet über 2 Seiten eine Beschreibung meiner Arbeitstätigkeiten, die ich so als korrekt ansehe. Eine Aufgabenbeschreibung sollte auf das Wesentliche reduziert sein. Wenn Sie also durchgehend als MTA gearbeitet haben, wären zwei Seiten viel zu umfangreich. Es sollten nur die Kernaufgaben genannt sein.
Zusammenfassend kann man Frau ... als eine vielseitige und erfahrene, umsichtig und souverän arbeitende MTA bezeichnen, die sich immer gründlich und konsequent in neue Aufgaben eingearbeitet hat. Wenn dies die einzigen Aussagen im Zeugnis sind, die die Leistungen bewerten, wäre das viel zu knapp, nicht zuletzt mit Blick auf die zweiseitige Aufgabenbeschreibung. Zudem wirkt es abwertend, wenn Attribute pauschal aneinander gereiht werden ("vielseitig und erfahren, umsichtig und souverän..."), ohne dass eine wirkliche Würdigung der Leistungen erfolgt. Diesen unpersönlichen Eindruck verstärken auch distanziert klingende Formulierungen wie "kann (!) man (!) Frau ... als (!) ... bezeichnen" (statt "Sie ist ...").
Das persönliche Verhalten von Frau ... gegenüber allen Mitarbeitern und Vorgesetzten war in jeder Hinsicht immer korrekt und untadelig. Hier werden die Mitarbeiter entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten
Auch die Attribute "korrekt" (=Mindestanforderung) und "untadelig" (=aber auch nicht gerade lobenswert) sind keine Auszeichnung.
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de