Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 4327 mal)

Betzilein

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: Januar 30, 2009, 10:54:46 Vormittag »
Hallo,
bitte um Beurteilung folgender Sätze. Bin seit 4 Jahren in diesem Betrieb als Buchhalterin tätig.

Frau .....ist eine engagiert arbeitende und motivierte Mitarbeiterin, die ihren Aufgabenbereich äußerst selbständig und sicher beherrscht, schwierige Zusammenhänge überblickt, und das Wesentliche erkennt und in der Lage ist, schnell zielsichere Lösungen aufzuzeigen.
Sie setzt ihre umfassenden Fachkenntnisse stets sicher und zielgerichtet in die Praxis um.
Frau .....ist auch stärkstem Arbeitsanfall und bestehendem Termindruck bei überdurchschnittlicher Arbeitsqualität und hohem Verantwortungsbewusstsein jederzeit gewachsen.
Sie erfüllt ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Besonders hervorzuheben ist ihre Urteilsfähigkeit, die sie auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden urteil befähigt.
Bei Vorgesetzten und Kollegen ist sie ein geschätzter Ansprechpartner mit stets einwandfreiem Verhalten.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch v. Fr. .....aufgrund eines Vorgesetztenwechsels erstellt. 

Sprossel78

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Februar 01, 2009, 13:50:51 Nachmittag »
Bitte achte auf die Nutzungsbedingungen des Forums (siehe oben), prüfe den Zeugnistext also  zunächst selbst mit der Checkliste und stell dann konkrete Fragen.

Betzilein

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #2 am: Februar 01, 2009, 17:10:12 Nachmittag »
Hallo,

na, wenn das alles ist, was du dazu zu sagen hast..
Ich habe die Checkliste bereits durchgearbeitet.
Aber: wie würdest du z.B. interpretieren: ...die ihren Aufgabenbereich äußerst selbständig und sicher beherrscht....
Kann sowohl positiv als auch negativ ausgelegt werden, nicht wahr?
Dass der Satz: ....zu unserer vollsten Zufriedenheit...sehr gut bedeutet, weiss ich selber.
Aber der Rest? Die Formulierungen?

   

Manni56

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #3 am: Februar 01, 2009, 17:33:16 Nachmittag »
Ist immer eine recht undankbare Aufgabe, wenn jemand den ganzen Leistungsteil seines Zeugnisses zitiert und dann so was sagt wie "erklärt mir das mal eben kurz". Für so was gibt es Zeugnisanalysen, das sind mehrseitige Gutachten mit detaillierten Übersetzungen, Verbesserungsvorschlägen usw., gibts auch hier bei arbeitszeugnis.de. Ich versuchs trotzdem mal. Mit fallen vor allem zwei Sätze auf, die vieles auf einmal abdecken:

Zitat
.....ist eine engagiert arbeitende und motivierte Mitarbeiterin, die ihren Aufgabenbereich äußerst selbständig und sicher beherrscht, schwierige Zusammenhänge überblickt, und das Wesentliche erkennt und in der Lage ist, schnell zielsichere Lösungen aufzuzeigen.

Das bezieht sich auf die Arbeitsbereitschaft und die Arbeitsbefähigung. Das sind Textbausteine, die du auch in der Formulierungsdatenbank von arbeitszeugnis.de findest. Eigentlich sind das fünf verschiedene Sätze, die in einem Satz zusammen gefasst wurden. Wirkt so als hätte der Aussteller wenig Zeit gehabt. Oder als hätte jemand des Rotstift angesetzt. Etwas ausführlicher sollte es schon sein.

Manni56

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #4 am: Februar 01, 2009, 17:34:32 Nachmittag »
Musste meinen Beitrag zweiteilen, weil er schin die maximale Zeilenlänge überschritten hatte. Wie gesagt, fürs Forum ist deine Fragestellung eigentlich schon zu umfangreich.

Zitat
Frau .....ist auch stärkstem Arbeitsanfall und bestehendem Termindruck bei überdurchschnittlicher Arbeitsqualität und hohem Verantwortungsbewusstsein jederzeit gewachsen.

Durch solche Stauchungen kann eine Aussage sinnentstellt wirken, z.B. "ist stärkstem Arbeitsanfall bei ... bei überdurchschnittlicher Arbeitsqualität gewachsen...". Das soll wohl heißen, dass du auch bei hoher Belastung qualitativ überdurchschnittliche Leistungen erbringst, aber das steht da nicht.

"Umfassende Fachkenntnisse" entsprechen an sich der Wissensnote 3, das ist für eine Buchhalterin eigentlich zu wenig, um noch qualitativ überdurchschnittlich zu arbeiten. Seltsam ist auch, dass die Urteilsfähigkeit erst nach dem eigentlichen Ende des Leistungsteils erwähnt wird. So als sei der Satz später ergänzt worden, z.B. weil du explizit darum gebeten hast.  Was fehlt ist vor allem eine Aussage zur Sorgfalt, die ist bei Buchhaltern besonders wichtig.

Betzilein

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #5 am: Februar 02, 2009, 17:34:26 Nachmittag »
Hallo Manni,

vielen, vielen Dank! Hast mir schon geholfen.

Viele Grüsse


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