Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 2724 mal)

Mohamed

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: November 20, 2010, 13:21:03 Nachmittag »
Hallo,

Mein deutsch ist ein bissihen schlect.Aba,Ich hoffe sie verstehen mich.

Ich hat im eine firma "X" von 2001 - bis jetz gearbeitet.Ich arbeite noch.

Ich habe letzes jahr intern zu einen andere abteiling im meine firma geweckselt.

Dass heisst 2000 - 2009 0ct - Abteilung 1
2009Nov - Bis jetz - Abteilung 2

Meine bezeihung zum mein chef und vorgesitzer im die neu abteilung ist schlect geworden.
Wir haben entscheden beide zeitig zu trennen(Wir haben angefangen zu reden über aufhebungs vetrag).

Meine fragen ist follgenes.

[1] Weil meine verhaltnis im die neu abteilung schlect geworden ist,Kann Ich eine zwischenzeugnis verlangen von nur die alte abteilung.

Oder

Eine zeugnis vom die firma(Beide abteilungen).Kann Ich dass unterschreiben lassen vom meine alte abteilungs chef.

Welche ist gut für die zukunftige arbeitssuche.


[2]

Wenn Ich Z.B gekriegt hat das zwischenzeugnis dieses monat und Wenn Ich austritte vom die firma am March 2011.Kriege Ich noch eine arbeitzeugnis dass unterschiedlich ist im vergleich zum die zwischenzeugnis.

War nett wenn ehemann mir unterstützen kann mit meine fragen.

Danke

M

Mike

  • Gast
Re: Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: November 21, 2010, 10:03:08 Vormittag »
Das ist etwas komplizierter Fall. Üblicherweise bewertet ein Zwischenzeugnis den Zeitraum vom Eintritt ins Unternehmen bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Zwischenzeugnis angefordert wird. So gesehen würdest Du jetzt normalerweise ein Zwischenzeugnis für den Zeitraum von 2001-2010 bekommen, das deine Zeit in beiden Abteilungen zusammengefasst.

Wenn sich die derzeit schlechte Beziehung zum Chef aber negativ auf das Zwischenzeugnis auswirken könnte, wäre es natürlich sinnvoll, für die Zeit in einer anderen Abteilung (2001-2009) ein separates Zwischenzeugnis anzufordern, das dann besser ausfällt.

Nach einem Ausscheiden bekommst du dann ein Abschlusszeugnis, das alle bisher ausgestellten Zwischenzeugnisse zusammenfasst. Dabei würden die Leistungen im Zeitraum 2001 bis 2009 (8 Jahre) natürlich stärker in die Wertung des Abschlusszeugnisses einfließen als der Zeitraum 2009-2010 (nur 1 Jahr).
Auch das spricht dafür, zwei separate Zwischenzeugnisse anzufordern. Ob sich der Arbeitgeber auch darauf einlässt kann ich leider nicht sagen.
Bei Diensten wie arbeitszeugnis.de kannst du dich eingehender beraten lassen und auf Wunsch auch Zwischenzeugnisse entwerfen lassen, die du dann den beiden Vorgesetzten als Formulierungsvorschläge vorlegen kannst.







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