Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: Frau xxx zeigt Eigeninitiative und überdurchschnittliches Engagement
Wir kennen Frau xxx als motivierte ... Mitarbeiterin
Arbeitsweise: Ihre akkurate Arbeitsweise, ihre Zuverlässigkeit ... sind besonders hervorzuheben... und arbeitet dabei auch unter Belastung stets zuverlässig und gewissenhaft. Wir kennen Frau xxx als motivierte und verantwortungsbewußte Mitarbeiterin
Leistungszusammenfassung: Wir kennen Frau xxx als ... Mitarbeiterin, die alle ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Verhalten: ... und ihr guter Umgang mit Kunden und unseren Vertriebspartnern sind besonders hervorzuheben. Bei Ihrem Vorgesetzten ist sie ein geschätzter Mitarbeiter und hat zu ihren Kolleginnen und Kollegen ein gutes Verhältnis.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die Aussagen entsprechen mehrheitlich der Note 2. Es fehlen allerdings Aussagen zur Befähigung (u.a. Organisationsvermögen), zum Fachwissen und zum Arbeitserfolg. Auch im Schlussteil ist das Zeugnis zu knapp formuliert, es fehlt ein Dank und der Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit.
Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"
Auch Rechtschreibfehler wie z.B. groß geschriebende Personalpronomen ("Bei Ihrem Vorgesetzten") oder stilistische Mängel wie in der Stellenbeschreibung ("besteht ihre Aufgabe - in der Erstellung") werten ein Zeugnis generell ab.
Ich empfehle Ihnen, das Zeugnis zumindest um die fehlenden Aussagen ergänzen zu lassen.