Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 3407 mal)

Tami

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: Februar 02, 2007, 23:58:56 Nachmittag »
Hallo,

ich bräuchte unbedingt mal Eure Hilfe. Ich habe seit 6 Jahren in einem Unternehmen gearbeitet. Während dieser Zeit kam es immer mehr zum Mobbing, sodass ich mich endlich entschlossen habe, das Versicherungsunternehmen zu verlassen. Ich bin ab sofort von der Arbeit befreit. Mein Arbeitsvertrag wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet. Damit ich mich bereits jetzt für einen neuen Arbeitsplatz bewerben kann, sollte mein Arbeitgeber mir ein WOHLWOLLENDES Zwischenzeugnis erstellen.

Ich muss dazu sagen, dass meine Arbeitsleistung in dem letzten Jahr aufgrund des Mobbings schon ein wenig nachgelassen hat. Meines Erachtens existiert jedoch der Grundsatz der Vollständigkeit - es sollten also alle 6 Jahre berücksichtigt werden. Danach müsste ich ein GUTES Zeugnis erhalten.

So, nun zum Zeugnis:

Einleitung seit wann ich wo arbeite...

Frau X konnte sich aufgrund Ihrer Vorkenntnisse schnell in Ihren Aufgabenbereich einarbeiten. Ihr spezielles Aufgabengebiet liegt im Bereich...

Im Einzelnen hat Frau X folgende Aufgaben zu erledigen:

(es folgt eine nicht ganz vollständige Auflistung...)

Wir haben in Frau X eine Mitarbeiterin kennen gelernt, deren Arbeitsergebnisse stets unseren Erwartungen (wie habe ich das zu deuten) entsprechen. Ihre Arbeitsweise ist von hoher Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit gekennzeichnet. Frau X ist dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen. (Würde den Satz komplett streichen) Ihre folgerichtige Denkweise kennzeichnet ihre sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen (heißt doch soviel wie, macht nur Dienst nach Plan - mehr ist ihr wirklich nicht zuzumuten - oder?). Sie zeigt ("hohe" sollte ergänzt werden - oder?) Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative.

Frau X verfügt über gute Fachkenntnisse und beherrscht ihren Arbeitsbereich umfassend und sicher. Die ihr übertragenen Aufgaben erledigt Frau X ("stets" sollte m.E. ergänzt werden) zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten ist einwandfrei.

Dieses Zwischenzeugnis erhält Frau X auf eigenen Wunsch.

Ende...

Wäre hier nicht auch noch ein abschließender Satz z.B. zum Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit (darum hatten sie mich schließlich auch gebeten) erforderlich?

Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.

Viele Grüße
Tami

Demel

  • Gast
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Februar 03, 2007, 14:27:27 Nachmittag »
Es ist sehr schwer, etwas zu einem Zeugnis zu sagen, wenn man den Beruf und die Aufgaben nicht kennt. Salopp gesagt: Das Zeugnis einer Abteilungsleiterin muss anders aussehen als das einer Bürohilfe. Und die Aufgabenbeschreibung und der wertende Teil müssen zusammen passen. D.h. wenn du organisatorische Aufgaben hattest, sollte Organisationsvermögen erwähnt werden, wenn du  Kontakt zu Kunden hattest, müssen die auch Verhaltensteil genannt sein usw. Alles relevante muss genannt sein. Nicht nur die Ausaagen entscheiden also, sondern auch die "Leerstellen". Das macht die Zeugnisanalyse so schwierig.

Die Aussagen in deinem Zeugnis sind Textbausteine aus dem Haufe-Verlag, das ist alles im Dreier-Bereich. Eine Aussage wie " Ihre folgerichtige Denkweise kennzeichnet ihre sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen" heißt also nicht mehr und nicht weniger als dass deine Urteilsfähigkeit mit der Note 3 bewertet wird, denn das ist der entsprechende Dreier-Baustein aus der Literatur.
Zum Vergleich:
Note 1: Besonders hervorzuheben ist seine Urteilsfähigkeit, die ihn auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt.
Note 2: Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch seine klare und logische Gedankenführung, die ihn zu sicheren Urteilen befähigt.

Es reicht nicht immer aus, hier und da ein "stets" zu ergänzen, wie du siehst sind die Aussagen in anderen Noten auch anders formuliert. Und es sind nur Textbausteine, was für 6 Jahre Arbeit insgesamt recht unpersönlich wirkt.

Mit der Verhältnismäßigkeit hast du im Prinzip recht, das Zeugnis muss die ganzen sechs Jahre berücksichtigen. Dass deine Leistung überdurchschnittlich (Note 2) war musst du allerdings auch beweisen können. Anders wäre es, wenn der Arbeitgeber dir eine 4 gibt und du eine 3 willst. Genauer steht das hier:

http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php


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