Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 3861 mal)

gast

  • Gast
Zwischenzeugnis
« am: September 23, 2005, 11:09:20 Vormittag »
Hallo,

habe gestern ein Zwichenzeugnis (Versicherungsfachmann) bekommen, welches mir sehr kurz und unvollständig vorkommt. Wäre nett, wenn Ihr mir eure Bewertung bzw. Einschätzung geben würdet

Danke

Zwischenzeugnis:

Herr ... ,geboren am ..., trat am 01.09.2001 als Mitarbeiter in unsere Dienste. Er ist im Bereich unserer Geschäftsstelle ... eingesetzt.

Zu den Aufgaben des Herrn ... gehören die Gewinnung, Betreuung und Unterstützung nebenberuflicher Mitarbeiter und die persönliche Werbung für die Pfefferminzia Krankenversicherung und die Pfefferminzia Lebensversicherung...

Die Prüfung zum Versicherungsfachmann (BWV) hat Herr ... im September 2004 erfolgreich abgelegt.

Herr ... erledigt die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Er beweist Fachwissen, Einsatzbereitschaft und Organisationstalent.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden ist stets einwandfrei.

Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn ... ausgestellt.

Die Beschäftigungsverhältnisse sind ungekündigt.

i.V.

Unterschift

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: September 23, 2005, 19:15:19 Nachmittag »
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) erörtert wird und in den Arbeitserfolg (Abschnitt 5) mündet. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.

Die Leistungszusammenfassung ("Herr ... erledigt die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit") verweist auf die Gesamtnote 2. Eine Einzelwertung (s.o.) findet aber de facto nicht statt. Die Aneinandereihung der drei Attribute "Fachwissen, Einsatzbereitschaft und Organisationstalent" ist alles andere als eine Leistungsbewertung.

Auch der Verhaltensteil ist wenig aussagekräftig.  Für die Stelle entscheidend wäre u.a. die Bescheinigung von Überzeugungsvermögen und Akquisitionsstärke.  

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

nblamter

  • Gast
Danke
« Antwort #2 am: September 24, 2005, 11:13:47 Vormittag »
Danke für die schnelle Antwort. Dann werd ich mal versuchen ein vernünftiges Zeugnis zu bekommen.


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