Ich arbeite seit 7 Jahren als Chefarztsekretärin (Landkreis). Mein letzter Chef ging in den Ruhestand. Sein Stellvertreter wurde bis zum Eintreffen des neuen Chefs kommissarischer Leiter. Darf ich davon ausgehen, dass beides Zwischenzeugnisse sind?
Ein Abschlusszeugnis erhält man, wenn das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers beendet wird. Das Ausscheiden eines Vorgesetzen beendet nicht das Arbeitsverhältnis, in solchen Fällen kann aber, wenn gewünscht, ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden.
In der Zeit der kommissarischen Leitung habe ich vertretungsweise auch für das Sekretariat der Geschäftsführung gearbeitet. Kann ich für diese Vertretungszeit (insgesamt ca. 3-4 Wochen) ein Zeugnis verlangen?
Für einen Beurteilungszeitraum von nur vier Wochen wäre ein eigenes Zwischenzeugnis unverhältnismäßig. Diese Vertretungstätigkeit kann sicher in das nächste Zwischenzeugnis mit einfließen.
Sozusagen nebenher habe ich meinen Ex-Chef, der auch Honorarkonsul war, unterstützt durch Telefon- und Schreibarbeiten, Erstellen von Einladungen usw.. Ist es sinnvoll für solche Tätigkeiten ein gesondertes Zeugnis (mit Konsularkopf) zu verlangen und bei evtl. Bewerbungen vorzulegen, oder vermittelt dies eher einen negativen Eindruck, da der Aussteller die gleiche Person ist?
Diese Frage kann ich Ihnen ohne Kenntnis der genauen Umstände, z.B. hinsichtlich eines separaten Arbeitsvertrags, leider nicht beantworten. Wenn "sozusagen nebenher" bedeutet, dass Sie sich während der Arbeitszeit um private Belange Ihres Vorgesetzten gekümmert haben, sollte dies natürlich nicht auch noch dokumentiert werden.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de