Autor Thema: Arbeitszeugnis - 3 oder 4?  (Gelesen 3473 mal)

Sonny King

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Arbeitszeugnis - 3 oder 4?
« am: März 13, 2006, 19:21:38 Nachmittag »
Wie soll ich nachstehendes Zeugnis verstehen? Als drei oder vier... :

"XY, geb. am 31.02.1968, trat am 01.01.04 im Rahmen eines befristeten AV als XXXX in unser Unternehmen ein.

Das Aufgabengebiet umfasste:

- Betreuung aller telefonischen Kundenkontakte
- Selbständige Beratung auch bei schwierigen Kundenfragen
- Online-Änderungsdienst
- Einsatz in unternehmensweiten Projekten


XY hat sich mit Interesse in das neue Arbeitsgebiet eingearbeitet. XY verfügte über eine zufriedenstellende Arbeitsbefähigung und arbeitete nach der üblichen Einarbeitungszeit selbständig. Bei der Bearbeitung der übertragenen Aufgaben zeigte XY das notwendige Fachwissen, das XY entsprechend einsetzte. XY erledigte die Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit. Die Arbeitsqualität sowie Arbeitsmenge und –tempo von XY entsprachen den Anforderungen. Die übertragen Aufgaben hat XY zu unser vollen Zufriedenheit erfüllt.

XY Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden war einwandfrei.

Das befristete AV endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit zum ...

Wir danken XY für die Zusammenarbeit und wünschen XY für den weiteren Berufsweg alles Gute."

Für Hinweise bin ich dankbar.

Klaus Schiller

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Arbeitszeugnis - 3 oder 4?
« Antwort #1 am: März 14, 2006, 12:03:10 Nachmittag »
Die Einzelwertungen (Fähigkeiten, Wissen usw) entsprechen der Note 4, die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung ("zu unser vollen Zufriedenheit ") entspricht der (wenig glaubwürdigen) Gesamtnote 3. Zu den weiteren Auffälligkeiten zählen u.a. das Fehlen von dynamischeN Attributen (motiviert, engagiert), die nicht hierarchische Reihenfolge ("Kollegen, Vorgesetzte"= unangemessenes Verhalten gegenüber Vorgesetzten) und die fehlenden Zukunftswünsche für den Lebensweg ("für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute").  

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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