Autor Thema: Arbeitszeugnis vor Beschäftigungsende!  (Gelesen 3225 mal)

Sanjan

  • Gast
Arbeitszeugnis vor Beschäftigungsende!
« am: Dezember 07, 2010, 16:17:22 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich bin derzeit noch einem Mittelständigen Unternehmen tätig (ca. 200 Mitarbeiter).
Nun habe  ich aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 31.12.2010 gekündigt.

Um mich neu bewerben zu können, benötige ich dringend ein Arbeitszeugnis, jedoch stellt sich die Personalabteilung quer und beruft sich darauf mit dieses Zeugnis erst am letzten Arbeitstag auszuhändigen!
Auch ein vörläufiges Arbeitszeugnis wurde mir leider verwehrt...

Ist dies so rechtens bzw kann/darf/soll ich irgendwie dagegen vor gehen?

Hoffe es kann mir geholfen werden!

Danke!

Demel

  • Gast
Re: Arbeitszeugnis vor Beschäftigungsende!
« Antwort #1 am: Dezember 07, 2010, 18:22:56 Nachmittag »
Dass man ein Abschlusszeugnis erst am letzten Arbeitstag bekommt, ist so üblich. Ein vorzeitig ausgestelltes Abschlusszeugnis sieht sehr nach Freistellung aus, das wäre auch eher unvorteilhaft. Aber dass man dir ein Zwischenzeugnis beziehungsweise vorläufiges Abschlusszeugnis verwehrt ist natürlich nicht fair.
Schau mal hier, da sind alle berechtigten Gründe für ein Zwischenzeugnis genannt: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#12


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