Ein Zeugnis besteht aus insgesamt acht Leistungsabschnitten (siehe auch
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu möglichst allen acht Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Befähigung: frauxxxx arbeitete sich schnell in ihren aufgabenbereich ein.
Arbeitsweise: wir lernten sie als umsichtige mitarbeiterin kennen.
Verhalten: von mitarbeitern und vorgesetzten wurde frauxxxx geschätzt. im umgang mit unseren bewohnern verfügte frauxxxx über ein angemessenes kommunikationsverhalten.
Die Formulierungen enthalten einige Auffälligkeiten. So fehlen z.B. komplett dynamische Attribute (motiviert, engagiert). In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Mitarbeiter entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten. Auch fehlt die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die das Zeugnis keine Gesamtnote besitzt.
Aber: Ohne Kenntnis des vollständigen Zeugnistextes lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Ich empfehle Ihnen eine professionelle Zeugnisanalyse für 16 Euro, siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de