Autor Thema: Beurteilung im 2. Zwischenzeugnis  (Gelesen 3495 mal)

???

  • Gast
Beurteilung im 2. Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2009, 09:26:28 Vormittag »
Hallo zusammen,
habe nach 3 Jahren mein 2. Zwischenzeugnis wegen Beginn Elternzeit beantragt und möchte gerne die gleichen Formulierungen der sehr guten Beurteilung meiner Fähigkeiten darin haben wie im vorigen Zwischenzeugnis (z.B. stets..., immer....) - ist mein Anspruch rechtsgültig?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!



Kalli66

  • Gast
Re: Beurteilung im 2. Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 23, 2009, 04:22:09 Vormittag »
Das hängt vom (Zeit)Verhältnis ab (Zeitraum bis zum ersten Zeugnis, Zeitraum zwischen den Zeugnissen, Gesamtbeschäftigungszeit). Je kürzer der Zeitraum zwischen dem vorigen und dem aktuellen Zeugnis, umso verbindlicher ist die Wertung für ein neues Zeugnis. In der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de findest du unter dem Stichwort "Zwischenzeugnis" relevante  Urteile zur Verbindlichkeit.

???

  • Gast
Re: Beurteilung im 2. Zwischenzeugnis
« Antwort #2 am: Januar 29, 2009, 13:34:58 Nachmittag »
danke Kalli66 :-)


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xx
Beurteilung? Das soll eine Beurteilung sein ................

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grin
Beurteilung. Wie findet ihr meine Beurteilung? Glaube die ist echt ganz gut....

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von Kalli66
xx
Beurteilung Zwischenzeugnis?

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xx
Beurteilung Zwischenzeugnis

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