Autor Thema: Beurteilung meines Arbeitszeugnissses  (Gelesen 2618 mal)

Nikolaus

  • Gast
Beurteilung meines Arbeitszeugnissses
« am: August 23, 2005, 13:56:58 Nachmittag »
Hallo,
 würde mich interessieren, wie das folgende Zeugnis zu bewerten ist. Es befinden sich einige Formulierungen, die ich schlecht einschätzen kann, die aber für micht ziemlich negativ klingen.

Arbeitszeungis wurde auf offizeln Briefbogen erstellt. Das Anschriftfeld ist allerdings ausgefüllt.

Herr Vorname Nachname, geb. am xx.xx.xxx war vom 01.01.2004 bis 15.08.2005 in unserem Unternehmen als Servicetechniker im Au0endienst beschäftigt.

Sein Aufgabengebiet umfasste im Wesentlichen

*   die Behebung von Störungen bei
     1. xxx Farbkopiergeräten
     2. xxx digitalen Kopier- und Multifunktionsgeräten schwarz/weiß
     3. zzz digitalen Multifunktionsgeräten

*   Die Inbetriebnahme und Einbinden in das bestehende Neztwerk von
     1. xxx Farbkopiergeräten
     2. xxx digitalen Kopier- und Multifunktionsgeräten schwarz/weiß
     3. zzz digitalen Multifunktionsgeräten

Herr Nachnamen erledigte die ihm übertragen (en fehlt) Aufgaben zu unerere vollsten Zufriedenheit.

Er verfügt über ausgezeichnete Fachkenntnisse zu xxx Kopiergeräten und hat während seiner Tätigkeit im unserem Hause diese Kenntnisse in mehreren Schulungen auch auf die Geräte des Herstellers zzz erweitert.

Sein Verhalten zu Kollegen und Vorgesetzten war stets korrekt. Die Kunden bezeugen ihm eine hohe Ausdauer bei Problembeseitigung auch nach offiziellem Dienstschluß.

Bedingt durch die Einführung neuer Technologien können wir aus betrieborganisatorischen Gründen Herrn Nachname nicht mehr weiter beschäftigen.

Wir danken ihm für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Ort, 08.08.2005

Unterschrift

ohne Titel


Im Voraus Danke für Ihre Bemühungen

mit freundlichen Grüßen

Klaus Schiller

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Beurteilung meines Arbeitszeugnissses
« Antwort #1 am: August 25, 2005, 05:18:47 Vormittag »
Arbeitszeungis wurde auf offizeln Briefbogen erstellt. Das Anschriftfeld ist allerdings ausgefüllt.
Zitat: Die Angabe der Anschrift im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden. - Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98.

Die Leistungszusammenfassung ("vollste Zufriedenheit") verweist auf die Gesamtnote 2+. Aber im Zeugnis fehlen unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben. Insbesondere fehlen komplett dynamische Attribute (engagiert, motiviert, zielgerichtet, einsatzbereit). Auch zu Fähigkeiten (z.B. Analysevermögen bei der Fehlersuche), zur Arbeitsweise oder zum Erfolg wird nichts gesagt. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Auch der Verhaltensteil und die Schlussformulierung sind deutlich unterdurchschnittlich, u.a. werden in der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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