Soweit sich dies ohne Kenntnis des gesamten Zeugnistextes sagen lässt, reichen die vorhandenen Aussagen in ihrer Wertung wie gesagt von "befriedigend" bis mangelhaft". Erschwerend kommt hinzu, dass das Zeugnis nicht auf die Anforderungen an eine Physiotherapeutin eingeht. Diese sind im Wesentlichen:
- Beobachtungsgabe (Erkennen und Bewerten von Reaktionen auf Bewegungsabläufe, Massagegriffe, Wärmeanwendungen)
- Befähigung zu fein abgestufter manueller Kraftentfaltung (Gespür für den wohldosierten, Schmerzen vermeidenden, dabei effektiven Einsatz von Anwendungen und Hilfestellungen)
- Körperbeherrschung, körperliche Gewandtheit (Demonstrieren von Bewegungsabläufen)
- Pädagogisches Geschick (Anleiten von Patienten)
- Einfühlungsvermögen, Geduld (Gespür für die körperlichen Reaktionen und Empfindungen der Patienten, sichtbare Erfolge oft erst nach langem, monotonem Üben)
- Psychische Stabilität (Umgang mit behinderten, verletzten oder entstellten Menschen)
- Umstellfähigkeit (ständig wechselnde Patienten, Krankheitsbilder und Therapieformen)
- Freundliches, gewinnendes Wesen (beim Umgang mit den Patienten)
usw.
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php