Das Zeugnis ist zweigeteilt. Der erste Teil (Bewertung der Ausbildung) geht nur aus das Wissen ein, nicht auf die Motivation, die Fähigkeiten, die Lern- und Arbeitsweise, den Lern- und Arbeitserfolg oder die Note der Abschlussprüfung. Der zweite Teil (anschließende Beschäftigung) nennt nur die Gesamtnote (zu unserer Zufriedenheit = Gesamtnote 4). Auch hier bleiben nahezu alle relevanten Aspekte unerwähnt, was als "beredtes Schweigen" gedeutet werden kann (diese Leistungen wurde nicht erbracht, Note mangelhaft). Es ist zudem nicht erkennbar, wann die Ausbildung endete und das befristete Arbeitsverhältnis begann.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.
Über eine Ausbildung wird üblicherweise ein eigenes Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschlusszeugnis der gleichen Firma auch erwähnt werden sollte ( z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php