Autor Thema: Bewertung  (Gelesen 3302 mal)

Hans

  • Gast
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« am: September 06, 2006, 10:59:09 Vormittag »
Hallo,

Habe leider keine Ahnung was ich von dieser Aussage in meinem Arbeitszeugnis halten soll.
"Er hat eine gute Auffassungsgabe und kann auftretende Probleme schnell und sicher lösen".

Vielen Dank im Voraus

Maggy

  • Gast
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« Antwort #1 am: September 06, 2006, 20:39:52 Nachmittag »
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg  (Abschnitt 5) erörtert wird. Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst.

Deine Aussagen bezieht sich nun auf die Befähigung, speziell die Auffassungsgabe und die Problemlösungsfähigkeit. Das entspricht bei dir in etwa der Note 2.  Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses gibts hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.


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