Autor Thema: Einfaches Zeugnis  (Gelesen 3965 mal)

tuebingen

  • Gast
Einfaches Zeugnis
« am: April 27, 2006, 17:28:47 Nachmittag »
Muss im "Einfachen Zeugnis" drin stehen, welche Seite gekündigt hat? Also Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ("er verläßt uns auf eigenen Wunsch" oder "Das Arbeitsverhältnis endete innerhalb der Probezeit")? Dass der Grund der Kündigung nicht genannt werden muss ist mir klar.
Viele Grüße

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Einfaches Zeugnis
« Antwort #1 am: April 29, 2006, 16:34:01 Nachmittag »
Weder in einem einfachen noch in einem qualifizierten Zeugnis muss erwähnt werden, wer gekündigt hat.

Vgl. folgendes Urteil:
Es ist allgemein nicht üblich und auch grundsätzlich nicht zulässig, im Zeugnis darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe sind. (...) Andererseits hat jedoch der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90,
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
Anspruch auf einfaches Zeugnis?

Begonnen von jugger

1 Antworten
3104 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 08, 2009, 12:10:26 Nachmittag
von Deel
xx
Sollte ich lieber ein "einfaches Zeugnis" verlange

Begonnen von Stefanie

1 Antworten
4137 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 07, 2006, 22:59:06 Nachmittag
von gast
xx
Noch ein einfaches Zeugnis

Begonnen von Miguel Ángel

1 Antworten
3356 Aufrufe
Letzter Beitrag April 09, 2009, 23:47:45 Nachmittag
von Mike
xx
Verjährt Anspruch auf einfaches Zeugnis auch

Begonnen von bewerber

1 Antworten
3280 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 24, 2006, 01:44:49 Vormittag
von Mike