Autor Thema: Elternzeit  (Gelesen 3284 mal)

Personaler

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Elternzeit
« am: Juni 14, 2005, 14:30:28 Nachmittag »
Guten Tag,

sollte/muss man in einem Zeugnis erwähnen, dass eine Elternzeit genommen wurde oder kann man es unbeachtet lassen?
Hat die Erwähnung negative Auswirkungen für den Arbeitnehmer?

Vielen Dank für die Hilfe

Gruß Christine

Klaus Schiller

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Elternzeit
« Antwort #1 am: Juni 14, 2005, 17:12:11 Nachmittag »
Ich zitiere aus der Fachliteratur.

"Wird das Arbeitsverhältnis noch zum Zeitpunkt der Zeugniserstellung  durch eine längere Abwesenheit mitgeprägt (Wehrdienst, Zivildienst, Erziehungsurlaub), so kann diese Fehlzeit nach Auffassung verschiedener Autoren erwähnt werden (...) Schleßmann bietet die Faustregel, dass eine Unterbrechung zu erwähnen sein, wenn sie etwa die Hälfte des Arbeitsverhältnisses ausmache.
(...) müssen Abwesenheitszeiten nicht zwangsläufig negativ beurteilt werden. Allerdings ist auch klar, dass in dieser Zeit keine Berufserfahrung erworben wurde."
(aus: Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Weuster/Scheer, Boorberg Verlag)
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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