Autor Thema: EURE MEINUNG ZU DIESEN FORMULIERUNGEN???  (Gelesen 3122 mal)

Bella

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EURE MEINUNG ZU DIESEN FORMULIERUNGEN???
« am: März 30, 2006, 10:16:00 Vormittag »
Als gelernte Bürokauffrau bin ich der Meinung, dass der Betrieb keine Ahnung davon hat und diese Formuliereungen der Note 4, wenn nicht sogar 5 entsprechen, da auch einige Dinge fehlen (z. B. Angaben zum Verhalten gegenüber Kollegen, zum Arbeitserfolg, das Bedauern über Ausscheiden usw...)

Frau **** durchlief während ihrer Ausbildung alle Bereiche unseres Unternehmens und zeigte großes Interesse an den ihr übertragenen Arbeiten und erledigte diese gewissenhaft.
So übernahm sie zum Beispiel nach einer Einarbeitungszeit selbstständig die Projektüberwachung unserer Baustellen sowie die Eingabe der Inventur 2004 und 2005.
Frau **** war stets aufgeschlossen neue Arbeitsbereiche kennenzulernen.
Sie beherrscht Datenverarbeitungsprogramme wie Word und Excel gut und konnte bereits nach kurzer Einarbeitungszeit mit unserer komplexen Kalkulations- und Abrechnungssoftware umgehen.
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(Aufzählung von Fähigkeiten und Kenntnissen)
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Leider ist es uns nicht möglich, Frau **** nach Beendigung ihrer Ausbildung weiter zu beschäftigen. Wir wünschen Frau **** für ihre weitere berufliche Entwicklung alles Gute.

Klaus Schiller

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EURE MEINUNG ZU DIESEN FORMULIERUNGEN???
« Antwort #1 am: März 30, 2006, 19:23:35 Nachmittag »
Die wenigen vorhandenen wertenden Aussagen sind eher durchschnittlich (Note 3). Allerdings fehlen viele relevante Aspekte, u.a. zum Verhalten und vor allem zur Gesamtnote (z.B. "...hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet") - war all dies "nicht der Rede wert"?!

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf

Wenn Sie das Zeugnis aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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