Autor Thema: Frist des Arbeitszeugnisses  (Gelesen 1811 mal)

Paul

  • Gast
Frist des Arbeitszeugnisses
« am: Dezember 09, 2013, 17:49:13 Nachmittag »
Habe ich nach 4 Monaten Festeinstellung ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugniss .
Wo liegt die Grenze ?

Maggy

  • Gast
Re: Frist des Arbeitszeugnisses
« Antwort #1 am: Dezember 10, 2013, 13:48:53 Nachmittag »
Ja, hat man, schau mal z.B. hier: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php?faqmod=1&katid=11

Hat man auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes Zeugnis?
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.


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