Im Zeugnis fehlen nahezu alle relevanten Angaben. Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), dessen praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) erörtert wird und in den Arbeitserfolg (Abschnitt 5) mündet. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung,
Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).
Wenn Attribute wie „ehrlich" genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Beurteilte war „nicht immer" ehrlich. Unerwähnt bleibt der Grund der Beendigung und ein Bedauern über das Ausscheiden. Die Gesamtnote „sehr gut“, die mit der Leistungszusammenfassung („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit “) vergeben wird, ist daher nicht glaubwürdig bzw. wird nicht begründet.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php