Autor Thema: Länge des Arbeitszeugnisses  (Gelesen 2504 mal)

SozPäd

  • Gast
Länge des Arbeitszeugnisses
« am: Oktober 01, 2010, 13:45:49 Nachmittag »
Hallo,
ich arbeite als Therapeutin (Soz.Päd) in einer therapeutischen Einrichtung. In meinem Arbeitszeugnis wird nun auf der gesamten ersten Seite das Konzept und die therapeutische Arbeit der Einrichtung erläutert, danach auf eineinhalb Seiten meine Tätigkeiten beschrieben und bewertet. Ist diese Einleitung (und das gesamte Zeugnis) zu lang oder angemessen, da erst im Gesamtzusammenhang der Arbeitsstelle meine konkrete Arbeit vom zukünftigen Arbeitgeber entsprechend bewertet werden kann.

Danke
Gruß
SozPäd

Voila76

  • Gast
Re: Länge des Arbeitszeugnisses
« Antwort #1 am: Oktober 01, 2010, 21:53:44 Nachmittag »
Im Prinzip macht es Sinn, etwas über die Einrichtung zu erfahren, weil man dann das Aufgabengebiet besser einschätzen kann. Das sollte aber maximalst eine halbe Seite ausmachen. Wer mehr erfahren will, kann sicher sicher auch auf der Internetseite der Einrichtung informieren. Bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 10 Jahren sind zwei Seiten die Regel.


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