Man muss unterscheiden zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika. Bei einem Pflichtpraktikum gibt es keinen Anspruch auf ein wertendes Zeugnis sondern nur auf eine wertfreie Bescheinigung, weil nicht die Leistung zählt, sondern nur die Durchführung des Praktikums. Ich gehe davon aus, dass das Dokument mit "Zeugnis" überschrieben ist, nicht mit "Bescheinigung". Wenn der Praktikumsbetrieb also trotzdem eine wertendes Zeugnis erstellt, sollte er das dann auch vollständig tun. Das bedeutet: erst werden wertfrei die Aufgaben genannt, dann werden bewertet: Einsatzbereitschaft, Fähigkeiten (Auffassungsgabe), Lernmotivation / angeeignetes Wissen, Arbeitsweise, Lernerfolg, Gesamtnote, Verhalten.
Die zitierten knappen Aussagen lassen wenig Rückschluss auf die Leistungen zu. Es gab früher mal einen Standardsatz, der lautete: Er/sie war stets ehrlich, pünktlich, fleißig und zuverlässig".
Heute schreibt man das nicht mehr, weil es viel zu pauschal ist und viele Missverständnisse hervorrufen kann. Wenn es in diesem Zeugnis z.B. nur heißt: "war fleißig, pünktlich" kann das ja im Umkehrschluss heißen, dass sie nicht ehrlich und nicht zuverlässig war. Ein Verhaltensattribut wie "korrekt" ist recht schwach, außerdem fehlen im Satz ""im Umgang mit Patienten und Praxispersonal..." die Vorgesetzten.
Das muss alles nicht negativ gemeint sein, aber die Empfehlung ist: entweder eine wertfreie Praktikumsbescheinigung oder ein vollständiges Zeugnis ohne Lücken und mit einer unmissverständlichen Bewertung, einschließlich Gesamtnote (z.B. "Sie hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet"). Weitergehende Hilfe gibt es bei Bedarf bei
www.praktikumszeugnis.de.