Autor Thema: Tätigkeit im Prüfungsausschuss ins Arbeitszeugnis  (Gelesen 2482 mal)

DonCamillo

  • Gast
Tätigkeit im Prüfungsausschuss ins Arbeitszeugnis
« am: Februar 01, 2010, 22:05:14 Nachmittag »
Hallo,

ich schreibe gerade mein eigenes Arbeitszeugnis. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die berufsbezogene ehrenamtliche Mitarbeit im Prüfungsausschuss der IHK im Arbeitszeugnis erwähnt werden sollte. Wirkt sich dies vllt. positiv oder negativ aus oder hat es nicht zu suchen?

Vielen Dank für die Hilfe
Don

Demel

  • Gast
Re: Tätigkeit im Prüfungsausschuss ins Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: Februar 02, 2010, 12:44:20 Nachmittag »
Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit Bestandteil des Arbeitsverhältnisses ist (zum Beispiel weil du dort das Unternehmen repräsentiert), kann sie im Zeugnis erwähnt sein. Wenn diese Tätigkeit eine rein private Initiative ist, dann nicht.


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Nur letzte Tätigkeit im Arbeitszeugnis

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exclamation
Tätigkeit als Datentypistin....Brauche eben mal Hilfe bei Tätigkeitsbeschreibung

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Praktikumszeugnis-nur eine Tätigkeit angeführt

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