Autor Thema: Widerruf Arbeitszeugnis  (Gelesen 3035 mal)

Maincoon

  • Gast
Widerruf Arbeitszeugnis
« am: August 05, 2006, 21:21:50 Nachmittag »
1) Unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber das ausgestellte Zeugnis widerrufen?

2) Wenn ein Betrieb geschlossen (bzw. verkauft) wird u. das ausgestellte Zeugnis nicht korrekt ist, wer stellt einem ein neues Zeugnis aus?

Maggy

  • Gast
Widerruf Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: August 06, 2006, 02:11:47 Vormittag »
Da schaust du am besten Mal in der Urteilsdatenbank unter den Stichworten "Zeugnisanspruch" und "Widerruf" nach: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php
Denn ohne Kenntnis der Hintergründe lässt sich das nicht pauschal beantworten. Es ist schon ein großer Unterschied, ob ein Unternehmen geschlossen oder verkauft wurde, also ob es einen Rechtsnachfolger hat. Es stellt sich z.B. auch die Frage, wann du gekündigt wurdest/ hast.  Vor dem Eigentümerwechsel? Oder gab/gibt es einen Insolvenzverwalter?!


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
sad
Vergleich Arbeitszeugnis mit beanstandetem Arbeitszeugnis

Begonnen von Angekotzt85

5 Antworten
10266 Aufrufe
Letzter Beitrag März 16, 2015, 10:33:49 Vormittag
von Angekotzt
xx
Formulierung Arbeitszeugnis

Begonnen von Natalia

1 Antworten
2804 Aufrufe
Letzter Beitrag Juni 06, 2011, 11:30:58 Vormittag
von Maggy
xx
Arbeitszeugnis Bewertung

Begonnen von Maier

1 Antworten
4542 Aufrufe
Letzter Beitrag Januar 04, 2006, 22:46:39 Nachmittag
von Klaus Schiller
xx
Bitte dringend um kurze Antwort zu Arbeitszeugnis

Begonnen von Franky

1 Antworten
2372 Aufrufe
Letzter Beitrag Oktober 09, 2009, 09:30:58 Vormittag
von Stoffel78