Ein Zeugnis besteht aus insgesamt acht Leistungsabschnitten (siehe auch
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu möglichst allen acht Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.
Die Aussagen beziehen sich auf:
Fachwissen: verfügt über umfassende Fachkenntnisse, die er praktisch gut umsetzt
Befähigung: ist belastbar, findet sich in neuen Situationen zurecht und ist in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen.
Bereitschaft: zeigt Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative
Arbeitsweise: arbeitet sehr gründlich und zuverlässig; verhalten im Umgang mit Betriebsmitteln und Materialien sachgemäß
Erfolg/ Termintreue: Vorgabezeiten werden eingehalten
Verhalten zu Internen: persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist einwandfrei
Leistungszusammenfassung: führt die übertragenen Aufgaben immer zur vollen Zufriedenheit aus
Die Aussagen enthalten keine negativen Wertungen und entsprechen für sich genommen in etwa dem Notenspektrum 2-3. ABER: Ohne Kenntnis der Stelle (Hilfsgärtner? Vorstandsvorsitzender?) und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
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http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de