Autor Thema: Zeugnis von Beschäftigungsgesellschaft  (Gelesen 2429 mal)

heinz

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Zeugnis von Beschäftigungsgesellschaft
« am: Oktober 11, 2005, 12:02:03 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

ich habe eine Frage zum das Zeugnis austellenden Unternehmen. Wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens formal bei einer Beschäftigungsgesellschaft, die keine sonstigen Mitarbeiter (außer den Kollegen, die über dieselbe Konstruktion angestellt wurden) hat, beschäftigt ist, aber voll in den Geschäftsbetrieb des Unternehmens, das die Beschäftigungsgesellschaft gegründet hat, eingegliedert ist, auf welchem Firmenbogen darf dann das Zeugnis erstellt werden? Wenn man einige Jahre bei dem "Mutterunternehmen" gearbeitet hat, macht es doch einen wesentlich besseren Eindruck, wenn das Zeugnis von diesem Unternehmen, das in der Region bekannt ist, ausgestellt wird, und nicht von einer "Beschäftigungsgesellschaft". Ich wüsste gerne, ob das Zeugnis in solchen Fällen vom "Mutterunternehmen" ausgestellt werden muß. Vielen Dank!

Klaus Schiller

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Zeugnis von Beschäftigungsgesellschaft
« Antwort #1 am: Oktober 14, 2005, 20:11:20 Nachmittag »
Sofern Sie noch kein Zeugnis für die Zeit bei der Muttergesellschaft erhalten haben, wäre es denkbar, dass beide Beschäftigungsverhältnisse in einem Zeugnis zusammengefasst werden - ohne dass ein Hinweis auf den Übergang in die Beschäftigungsgesellschaft erfolgt.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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Was haltet Ihr von dem Zeugnis???

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Was haltet Ihr von diesem Zeugnis???

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