Autor Thema: Zeugnisbeurteilung  (Gelesen 3391 mal)

Luxor

  • Gast
Zeugnisbeurteilung
« am: April 04, 2013, 17:13:55 Nachmittag »
Liebe Community,

wie würdet ihr folgendes Ausbildungszeugnis beurteilen:

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Ausbildungszeugnis


Herr Max Mustermann, geboren am 01.01.1990, wurde vom 01.09.2008 bis
31.08.2011 in unserem Hause als Auzubildender im Beruf "Bürokaufmann"
ausgebildet.

Die Ausbildung umfasste den Einsatz in unseren Zentralabteilungen und erfolgte
nach der "sachlichen Gliederung" des Berufsausbildungsvertrages. Im Wesentlichen
durchlief er die Abteilungen Buchhaltung/Sekretariat, System Administration und
Marketing. Zudem wurde er bei den Aufgaben Inventur, Büroorganisation,
Kundenbetreuung und Support mit eingebunden.

Herr Mustermann brachte der Ausbildung stets starkes Interesse entgegen, war
ehrlich, sehr kommunikativ, fleißig, bemühte sich stets, war einsatzfreudig und
führte die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit, mit
persönlich hohem Engagement aus. Die Zusammenarbeit mit Kollegen war ohne
Tadel.

Herr Mustermann hat die Prüfung zum "Bürokaufmann" vor der Industrie- und
Handelskammer München und Oberbayern zu einem späteren Zeitpunkt mit Erfolg
abgelegt.

Unterschrift Geschäftsführer  27.03.2013
Musterunternehmen
Geschäftsführung

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Luxor

  • Gast
Re: Zeugnisbeurteilung
« Antwort #1 am: April 04, 2013, 18:59:39 Nachmittag »
Meine Meinung:

1. Es wurde viel weggelassen und sehr kurz gehalten was eindeutig negativ ist
(Positive Eigenschaften wie sehr hohe Kreativität/Problemlösefähigkeit und kognitiv hervorstechende Leistungen (Aufmerksamkeitstest als einziger bestanden) wurden nicht erläutert.)
2. "starkes Interesse entgegen", "war ehrlich","sehr kommunikativ","fleißig", "bemühte sich stets", "war einsatzfreudig","mit persönlich hohem Engagement", "ohne Tadel" => Note 5 bis 6?
3. Es ist nicht auf den Austrittstag aus dem Unternehmen datiert, da es erst im nachhinein ausgestellt wurde, was falsch sein dürfte.
4. Es enthält Anführungszeichen/Sonderzeichen - diese haben in einem Zeugnis doch nichts zu suchen, oder?

Sollte man ein solches Zeugnis auf sich beruhen lassen oder gerichtliche Schritte einleiten?

Gruß und Dank
Luxor


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