Autor Thema: Zwischenzeugnis  (Gelesen 4962 mal)

Gast

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Zwischenzeugnis
« am: August 01, 2005, 19:37:45 Nachmittag »
Hallo,
habe heute mein Zwischenzeugnis erhalten, bin mit der ein oder anderen Formulierung jedoch nicht ganz zufrieden... Außerdem bin ich der Meinung, das Zeugnis ist nicht "vollständig"...

Zwischenzeugnis

xxx, geb. xxx, ist seit xxx in unserem Unternehmen beschäftigt.

Zu ihren Aufgaben gehören die Erstellung u. Analyse von mtl. Finanzbuchhaltungen für einen festen Mandantenkreis, die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen. Damit verbunden ist unter anderem das Einlegen von außergerichtlichen Rechtsbehelfen, die betriebswirtschaftliche Beratung und die Einrichtung von Buchführungen beim Mandanten.

In den Jahren 2002 - 2004 hat sich xxx in ihrer Freizeit auf die Prüfung zur Bilanzbuchhalterin vorbereitet und die Prüfung vor der IHK xxx am xxx bestanden.

xxx ist sehr engagiert. Dabei nimmt sie auch Einschränkungen im persönlichen Bereich in Kauf, wenn es die Situation erfordert. Ihre Aufgaben erfüllt Sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Sowohl Vorgesetzte als auch Kollegen schätzen Ihre offene, hilfsbereite und loyale Art.

Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von xxx erstellt.

P.S. Spielt die "Groß- u. Kleinschreibung" (z. B. "Sie - sie" mitten im Satz) ebenfalls eine Rolle?

Vielen Dank schon im voraus!!

Klaus Schiller

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Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: August 02, 2005, 02:47:06 Vormittag »
Ein vollständiges Zeugnis besteht im Leistungsteil aus insgesamt acht Abschnitten (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf).
Die von Ihnen zitierten Aussagen nehmen nur zur Arbeitsbereitschaft und zur Leistungszusammenfassung (=Gesamtnote 2) Stellung. Es fehlen Aussagen zu Fähigkeiten, zum Wissen, zur Arbeitsweise und zum Erfolg, was die gute Gesamtnote unglaubwürdig macht.

Rechtschreibfehler (wie groß geschriebene Personalpronomen) schmälern immer die Seriosität eines Zeugnisses. Zudem fallen sie auf einen Beurteilten zurück, der die Fehler nicht bemerkte und reklamierte

Auch ein Dank und der Wunsch nach einer weiteren Zusammenarbeit sollte in einem guten Zwischenzeugnis nicht fehlen.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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