Autor Thema: Zwischenzeugnis/Zwischenbeurteilung  (Gelesen 9697 mal)

Dorit

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Zwischenzeugnis/Zwischenbeurteilung
« am: November 30, 2005, 09:46:46 Vormittag »
Lieber Herr Schiller,

mit großer Freude bin ich auf ihr Forum gestoßen und möchte sie gerne um ihren Rat bitten.

ich habe wegen eines Betriebsüberganges um ein Zwischenzeugnis gebeten. In der Überschrift steht allerding Zwischenbeurteilung für FrauXX. Bei meinen Kollegen steht allerding das Wort Zwischenzeugnis. Gibt es da Unterschiede?
Da ich in meiner Firma teilzeit arbeite, wird im Zeugnis meine Wochenstundenzahl erwähnt. Ist das rechtens?
Wie würden sie den Satz "sie war in der Zusammenarbeit belastbar, teamfähig und kritikfähig" beurteilen?
Für mich klingt das so, als hätte man an meiner Arbeit dauernd was zu kritisieren gehabt....

Vielen Dank im Vorraus!
Dorit

Klaus Schiller

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Zwischenzeugnis/Zwischenbeurteilung
« Antwort #1 am: November 30, 2005, 22:53:38 Nachmittag »
Ich zitiere aus unserer Urteilsdatenbank (http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php):
Das Zeugnis ist in der Überschrift als solches zu bezeichnen. LAG Düsseldorf 23.5.1995 - 3 Sa 253/95

Eine Beurteilung wird üblicherweise nicht in der codierten Zeugnissprache, sondern im Klartext verfasst. Anhand der Wertungen von Beurteilungen wird dann ein Zeugnis erstellt.

Bezüglich der Erwähnung von Teilzeitarbeit gibt es keine einheitliche Regelung. In der Fachliteratur wird empfohlen, den Teilzeitstatus zu erwähnen, wenn das Arbeitsvolumen deutlich unter dem Vollzeit liegt - um keinen falschen Eindruck von der Berufserfahrung zu vermitteln.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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