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Ich habe zwei Arbeitszeugnisse???
Mecki:
Frau X, geboren am X, war vom 02.05.2000 bis zum 15.03.2004 als Kaufmännische Angestellte bei uns im Vertrieb tätig.
Nach einer üblichen Einarbeitungszeit umfasste Ihr Aufgabengebiet hauptsächlich:
- allgemeine Büroarbeiten
- Akquisition von Neukunden
- Kalkulation von Ausschreibungsunterlagen
- Telefonische Verkaufsgespräche
- Prüfung der Waren- und Rechnungsausgänge anhand von Frachtpapieren
- Rechnungserstellung
- Erstellen von Einkaufs- und Verkaufsunterlagen unter Einsatz der
EDV-Programme Word und Excel sowie des internen
Wirtschaftsprogrammes Optiplus
- Auftragserfassung und Vorbereitung der Aufträge für die Optimierung
- Reklamationsbearbeitung
- Betreuung eines eigenen Kundenstammes
Frau X erwarb sich im Laufe ihrer Tätigkeit fundierte Fach- und Branchenkenntnisse im Glasbereich, die sie in ihrem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzte. Sie arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft wodurch sie gute Arbeitsergebnisse erzielte. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen hat Frau X alle Aufgaben jederzeit gut bewältigt. Sie setzte sich engagiert für die Belange des Unternehmens ein und stellte ihre persönlichen Interessen bei Notwendigkeit stets zurück.
Frau X war ihren Vorgesetzten, Kollegen und auch den Kunden gegenüber stets hilfsbereit und bewies ein sehr gutes Verhalten. Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen und ihre Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt.
Aus betrieblichen Gründen mussten wir Frau X die Kündigung aussprechen. Wir bedauern diesen Schritt und danken Frau X für ihre guten Leistungen. Für ihre berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und viel Erfolg.
"Ort", 15.03.2004
Geschäftsführer
UND?
Gruß, Mecki! :-)
Mecki:
Frau X, geboren am X, war vom 02.05.2000 bis zum 15.03.2004 und vom 14.06.2004 bis 30.04.2005 als Kaufmännische Angestellte bei uns im Vertrieb tätig.
Nach einer üblichen Einarbeitungszeit umfasste Ihr Aufgabengebiet hauptsächlich:
- allgemeine Büroarbeiten
- Akquisition von Neukunden
- Kalkulation von Ausschreibungsunterlagen
- Telefonische Verkaufsgespräche
- Prüfung der Waren- und Rechnungsausgänge anhand von Frachtpapieren
- Rechnungserstellung
- Erstellen von Einkaufs- und Verkaufsunterlagen unter Einsatz der
EDV-Programme Word und Excel sowie des internen
Wirtschaftsprogrammes Optiplus
- Auftragserfassung und Vorbereitung der Aufträge für die Optimierung
- Reklamationsbearbeitung
- Betreuung eines eigenen Kundenstammes
Frau X erwarb sich im Laufe ihrer Tätigkeit fundierte Fach- und Branchenkenntnisse im Glasbereich, die sie in ihrem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzte. Sie arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft wodurch sie gute Arbeitsergebnisse erzielte. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen hat Frau X alle Aufgaben jederzeit gut bewältigt. Sie setzte sich engagiert für die Belange des Unternehmens ein und stellte ihre persönlichen Interessen bei Notwendigkeit stets zurück.
Frau X war ihren Vorgesetzten, Kollegen und auch den Kunden gegenüber stets hilfsbereit und bewies ein sehr gutes Verhalten. Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen und ihre Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt.
Frau X scheidet auf eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern ihre Entscheidung, danken ihr für ihre gute Arbeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich Alles Gute.
"Ort", 30.04.2005
Geschäftsführer
So, jetzt stehen meine beiden Zeugnisse komplett hier drin. Hoffentlich habe ich keine Schreibfehler eingebaut.
Ich spiele mit dem Gedanken, meine Zeugnisse zu bemängeln, da sie bis auf Kleinigkeiten identisch sind.
Was für eine Note entsprechen beide Zeugnisse denn?
Freue mich auf Antworten! Gruß Mecki! :-)
Klaus Schiller:
Mir ist Ihr Problem nicht verständlich; das zweite Zeugnis bewertet beide (!) Arbeitsverhältnisse in einem Zeugnis: "vom 02.05.2000 bis zum 15.03.2004 und vom 14.06.2004 bis 30.04.2005 als Kaufmännische Angestellte bei uns im Vertrieb tätig."
Das Zeugnis selbst entspricht der Note 2, ließe sich sicherlich noch verbessern, enthält aber außer Rechtschreibfehlern ("Nach einer üblichen Einarbeitungszeit umfasste Ihr Aufgabengebiet hauptsächlich: - allgemeine Büroarbeiten") keine unvorteilhaften Auffälligkeiten.
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