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Abschlusssatz in Zwischenzeugnis, kein Bedauern??

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olli:
hi,

hab da mal ne Frage.
Und zwar steht als Abschlusssatz in meinem Zwischenzeugnis

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn .... erstellt und verliert bei Austritt seine Gültigkeit.

Is dass n schlechtes Zeichen, wenn kein Bedauern geäußert wird, ich meine, noch bin ich ja dort beschäftigt.

Oder was meint ihr? Das Zeugnis ansonsten war ganz gut.

Bräuchte dringend eure Meinung....

Kalli66:
Sterht denn ein Ausscheiden schon fest? Wenn nicht, gibt es auch nichts zu bedauern. Wenn doch, müsste eigentlich kein Zwischenzeugnis, sondern ein Vorläufiges Abschlusszeugnis erstellt werden - mit Bedauern.

Loschi:
Ganz so sehe ich es mit dem Bedauern nicht:

Wenn hier wirklich ein Zwischenzeugnis ausgestellt wird, müsste als Abschlusssatz mindestens etwas in dieser Art geschrieben stehen: Wir danken Herrn x für sein Engagement und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Im Falle, dass soetwas im Zwischenzeugnis NICHT steht, wird der gesamte vorherige Text negiert - vorallem wenn es sich um ein gutes oder sehr gutes Zeugnis handeln sollte. Wenn ich mich als Arbeitgeber bei einem guten oder sehr guten Arbeitnehmer nicht auf die weiterhin gute Zusammenarbeit freue, ist schon etwas faul.....

Der Satz mit dem....verliert seine Gültigkeit.... kann man schreiben - ist aber eher unüblich und weist darauf hin, dass man nicht böse wäre, wenn der AN das Unternehmen verlassen würde. Ist also auch eher negativ ausgelegt.

Wenn es sich definitiv um ein Abschlusszeugnis handelt, gilt die Regel bezüglich des Bedauerns wie oben.... gut oder sehr gut im Zeugnis: Da sollten schon gute Wünsche und das Bedauern des Ausscheidens vorhanden sein. Ab der Note 3 ist das laut aktuellem arbeitsgerichtlichem Urteil nicht einklagbar.

Dieses alles ist schwer final zu beurteilen, wenn man nicht den gesamten Zeugniskontext kennt.

olli:
Danke erstmal für Eure Antworten.

Ja, ich denke, dass mein Arbeitgeber sich nicht gerade gefreut hat, dass ich ein Zwischenzeugnis angefordert habe,
aber darf man dass dann so wiedergeben???

Im Endeffekt kann der Satz was bedeuten, muss aber nicht, oder??

Und wenn ja, kann ich meinen Arbeitgeber ja auch nicht "zwingen" sein Bedauern zu äußern.

Das Zeugnis ansonsten war sehr gut-gut.

Bin jetzt ein bisschen ratlos....

olli:
Ach ja, mein Austritt steht noch nicht fest aber ich denke mal, dass sich der Arbeitgeber seinen Teil denkt,
wenn ich ein Zwischenzeugnis beantragt habe.

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