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Bewertung Arbeitszeugnis
schatzele84:
Hallo!
Ich habe von meinem letzten Arbeitgeber nach 7 Monaten endlich mein Arbeitszeugnis erhalten. Da gerade eine Stelle ausgeschrieben ist, auf die ich mich bewerben will, bräuchte ich das Zeugnis. Ich bin aber der Meinung, dass ich mit manchen Formulierungen im Zeugnis die Stelle sowieso nicht bekomme. Könntet ihr mir bitte helfen und schauen, welche Note ich in manchen Sätzen habe? Ich war dort als Verwaltungsfachangestellte fast 5 Jahre beschäftigt und davor habe ich dort 3 Jahre Ausbildung gemacht.
Aufgrund ihrer guten Fachkenntnisse beherrschte ... nach kurzer Einarbeitungszeit ihren Aufgabenbereich umfassend und arbeitete zuverlässig und zügig. Auch in neue Aufgabenstellungen hat sich ... dank ihrer Auffassungsgabe und Flexibilität schnell eingearbeitet und fand praxisnahe Lösungen. Die von ihr erbrachte Arbeitsleistung war gut. Auch unter Termindruck arbeitete ... stets zuverlässig.
... und ihre dienstlichen Leistungen meinen Erwartungen entsprochen haben.
... Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Auszubildenden war stets zufriedenstellend. Wegen ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art war ... auch bei den Bürgern und anderen Geschäftspartnern geschätzt.
Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ... für die erfolgreiche Mitarbeit.
Vielen Dank im Voraus!
viele Grüße
schatzele84
Bleistift:
Hallo,
ich find das Zeugnis ganz gut.
Meines Wissens ist "stets" immer ein Zeichen für eine 1,0.
Und die anderen Sätze würde ich mit einer 2,0 deuten.
....so nach meinem Bauchgefühl.
Gruß, Bleistift
Bleistift:
Hallo,
hab grad zufällig noch was im Internet gefunden:
Erwartungen entsprochen = 4,0
Und er redet nur von "seinen" Erwartungen. Waren seine Erwartungen anders als die von anderen Vorgesetzten ?
Dieses stets zufriedenstellend .... da weiß ich nicht, was das bedeuten soll.
Sonst liest es sich schon ganz gut. Ein Profi bin ich halt auch nicht.
Gruß, Bleistift
Mike:
Vorsicht mit falschen Deutungen! Das Zeugnis ist auf jeden Fall sehr lückenhaft und in einzelnen Formulierungen unterdurchschnittlich. Ich empfehle dir den gründlichen Zeugnistest von arbeitszeugnis.de. Ich hoffe, du hast außerdem ein separates AZUBI-Zeugnis, das sollte dann in diesem Zeugnis ebenfalls erwähnt werden.
schatzele84:
Vielen Dank!
Ihr habt mir sehr geholfen!
Jetzt muss ich nur noch überlegen, ob ich meinen ehem. Arbeitgeber erstmal selber anschreibe oder gleich zum Rechtsanwalt gehe und ihn das machen lasse. Lieber wäre es mir ohne Rechtsanwalt aber ich weiß nicht, ob dann mein Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses nach meinem Schreiben verfällt oder ob ich dann trotzdem noch zum Rechtsanwalt kann.
Wisst ihr vielleicht, wie oft man um die Abänderung des Zeugnisses bitten kann?
viele Grüße
schatzele84
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