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Zeugnis zu schlecht

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Ratlos:
Ich hätte eine allgemeine Frage:

kann man jemanden wegen Urkundenfälschung anzeigen, wenn man ihm nachweisen kann, dass er absichtlich ein falsches Arbeitszeugnis ausgestellt hat?

Achim:
Nein, da es sich um keine Urkundenfälschung handelt.

Ggf. kann über das Arbeitsgericht eine Neuaustellung eines Arbeiszeugnisses eingeklagt werden, ist aber ein sehr beschwerlicher Weg...

Ratlos:
Ist es nicht so, dass ein Arbeitszeugnis im rechtlichen Sinne eine Urkunde ist?

Ja, das ist sehr beschwerlich. Ich habe mehr als 8 Monate gebraucht, um zu einem wahrheitsgemäßen Zeugnis zu kommen! Konnte dadurch natürlich 8 Monate lang keine “richtigen“ Bewerbungen schreiben.

Demel:
Ein Zeugnis ist eine Urkunde und muss die Leistung wahr und wohlwollend bewerten. Aber ein nicht wahres Zeugnis, das also die Leistungen schlechter als nötig  darstellt, ist keine "gefälschte" Zeugnisurkunde. Man muss unterscheiden zwischen der Echtheit der Urkunde und dem Wahrheitsgehalt ihres Inhalts. Urkundenfälschung wäre, wenn ein Arbeitnehmer ein ihm ausgestelltes Zeugnis abändert, selbst wenn er den Text in die korrekte, zutreffende Bewertung abwandelt.

Ratlos:
Das klingt plausibel - Danke für die Info.

Somit kann sich also der ArbeitGEBER im Zusammenhang mit der Ausstellung von Arbeitszeugnissen nicht strafbar machen – ganz egal was er reinschreibt! Schade ... 

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