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Zeugnis zu schlecht

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That Guy:
Kann er doch, da er eine Pflicht zum Wohlwollen und zur Wahrheit hat.

Denkbar wäre auch der Strafttatbestand Verleumdnung.

Ratlos:
Verleumdung klingt gut – aber ich kenne das eigentlich nur im Zusammenhang mit Beleidigung, übler Nachrede oder so. Ist das bei Zeugnistexten wirklich anwendbar?

Sagen wir mal, der Arbeitnehmer hat eine Arbeitsleistung von “2“ erbracht und kann das auch nachweisen.
Der Arbeitgeber hat aber ein Eigeninteresse daran, dem Arbeitnehmer eine möglichst schlechte Note zu verpassen – und das Arbeitszeugnis liegt so bei “4-5“.

Ist so was in irgend einer Weise strafbar?

That Guy:
Da würde ich eher einen Anwalt fragen.

In einem Fall wie Diebstahlvorwürfe wäre es eindeutig. Bei der Leistungsbeurteilung gibt es aber viel Spielraum vermute ich.

Achim:
Es handelt sich logischerweise um keine Urkundenfälschung, wenn eine autorisierte Person da Arbeitszeugnis formal ordnungsgemäß verfasst. Der Inhalt spielt hier keine Rolle. Eine Urkundenfälschung wäre es, wenn bspw. die Unterschrift gefälscht werden würde im Zuge einer nicht autorisierten Änderung bzw. Anpassung des Zeugnisses. Ist man mit dem Inhalt nicht einverstanden, so steht einem der persönliche Diskurs mit dem Verfasser und der Gang zum Arbeitsgericht offen.

Kalli66:

--- Zitat ---Sagen wir mal, der Arbeitnehmer hat eine Arbeitsleistung von “2“ erbracht und kann das auch nachweisen.
--- Ende Zitat ---
Dann kann der Arbeitnehmer seine Beweise vor dem Arbeitsgericht darlegen und der Arbeitgeber würde dann dazu verpflichtet werden, ein Zeugnis der Note 2 auszustellen.

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