Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse
Zeugnis zu schlecht
Ratlos:
... genau das ist auch passiert – aus der “4-5“ ist eine “2“ geworden. Fall also abgeschlossen mit Happy-End.
Mich hätte einfach mal interessiert, ob der VERSUCH, jemandem absichtlich Falschaussagen ins Zeugnis zu schreiben, irgendwie bestraft werden kann - oder ob das für einen Arbeitgeber total risikofrei ist.
Achim:
Da ein Zeugnis immer eine subjektive Bewertung des autorisierten Verfassers ist, kann ihm diesbezüglich keine Straftat zur Last gelegt werden. Dem zu Beurteilenden steht es ja frei eine entsprechende Gegendarstellung vorzubringen und diese schließlich vor dem Arbeitsgericht in Bezug auf Berücksichtigung und damit verbundene Anpassung des Arbeitszeugnisses einzuklagen.
Ratlos:
Also wie oben schon mal festgestellt -
der Arbeitgeber kann sich im Zusammenhang mit der Ausstellung von Arbeitszeugnissen nicht strafbar machen – ganz egal was er reinschreibt!
So interpretiere ich die Kommentare von Achim.
Lilly:
If you want to get read, this is how you sulhod write.
Davian:
You really found a way to make this whole process esaeir.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln